Telekom Austria bietet Telefonbetreibern Grundgebühr-Wiederverkauf

Alternative Telefonbetreiber, die über keine eigene Netzinfrastruktur verfügen, können künftig ihren Kunden selbst die Telekom Austria-Grundgebühr verrechnen. Damit erhalten Endkunden, die einen Telefonanschluss der Telekom Austria haben und auch über alternative Betreiber telefonieren, - voraussichtlich ab Herbst 2004 - nur mehr eine Rechnung für Grundgebühr und Gesprächsgebühr.

Die Telekom Austria (TA) habe nach "intensivem Betreiben" der Telekom-Regulierungsbehörde RTR ihren Mitbewerbern ein dementsprechendes Großhandelsangebot gelegt, das "enorme Zugeständnisse" der TA gegenüber ihrem Erstgebot enthalte, teilte die RTR mit. Damit werde der so genannte "Wiederverkauf der Anschlussleistung" neben Dänemark, Großbritannien, Irland und Deutschland auch in Österreich als 5. EU-Staat möglich. Für den Kunden bedeute das "bessere Kostenkontrolle, mehr Übersichtlichkeit und größere Transparenz", so die RTR.

Bei einem Vertragsabschluss zwischen alternativem Betreiber und TA noch vor Weihnachten könnte ein Testbetrieb bereits ab Juni 2004 aufgenommen werden, so die RTR. Ein Regelbetrieb wäre damit spätestens ab Herbst 2004 realisierbar.

"Wir erfüllen damit den alternativen Betreibern einen lang gehegten Wunsch", stellte Telekom-Regulator Georg Serentschy fest. Für die Überlassung eines Anschlusses müssen die alternativen Netzbetreiber der TA monatlich 12,7 Euro pro Anschluss zahlen. Damit liege Österreich deutlich unter den Tarifen in Großbritannien, Dänemark und Irland. Die Preisgestaltung der Grundgebühr für den Endkonsumenten obliegt den alternativen Betreibern.

Steigende Anbietervielfalt
Vor allem in ländlichen Gebieten waren Endkunden bisher bei einem Anschluss auf die Telekom Austria angewiesen, da der Aufbau einer eigenen Infrastruktur für alternative Betreiber nicht rentabel genug ist. Die RTR erwarte nun, dass die Möglichkeit des Wiederverkaufs der Grundgebühr durch steigende Anbietervielfalt und durch neue Produkte und Tarifmodelle den Wettbewerb stimuliere.

Unter Anschlussleistung, die mit der Telefon-Grundgebühr abgegolten wird, fallen Leistungen wie die Bereitstellung des Telefonanschlusses und der Zugang zu damit verbundenen Diensten wie Notrufe, Mehrwert- und tariffreie Dienste sowie zur Entstörung, Tarifzonensperre oder Rufumleitung. (apa/red)