Keine Einigung in Sachen Fluchtsteuer: Betreiber aber zu Zugeständnissen bereit

Das Treffen der Mobilfunkbetreiber zum Thema mobile Rufnummernportabilität in der Telekom-Regulierungsbehörde RTR hat keine Einigung gebracht. Ein neuer Anlauf soll nun mit einem weiteren Treffen in den nächsten 10 Tagen genommen werden. Gastgeber dafür soll wieder Telekom-Regulator Georg Serentschy sein. Die mit Mitte Oktober eingeführte Rufnummernportabilität erlaubt eine Mitnahme der Handynummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel.

Die Chefjuristen und Regulierungsexperten der Handynetzbetreiber waren heute Vormittag zusammengekommen, um über eine mögliche Absenkung der Abmeldegebühr für Wechsel-Kunden und über die Festlegung der Gebühr, die vom Betreiber, der einen wechselnden Kunden aufnimmt, an den abgebenden Betreiber bezahlt wird, zu diskutieren. Mobilkom, T-Mobile und One verlangen derzeit von Handykunden eine Abmeldegebühr von 35 Euro, was auf herbe Kritik der kleineren Betreiber wie Hutchsion oder tele.ring stößt.

Die Vorstellungen darüber, welche Portierungs-Gebühren zwischen den Betreibern und von den Endkunden künftig bei einer Rufnummernmitnahme eingehoben werden sollen, sind allerdings sehr unterschiedlich. Zwar waren die großen Betreiber zuletzt zu Zugeständnissen puncto Senkung der Abmeldegebühr auf etwa 24 Euro (inklusive Basis-Infoabfrage) bereit, doch ist man sich bei der Portierungs-Gebühr, die zwischen den Betreibern verrechnet wird, alles andere als einig. Die großen Betreiber wollen Branchenkreisen zufolge dafür einen hohen zweistelligen Eurobetrag verrechnen, die kleineren Betreiber hingegen weitaus weniger. Einig sind sich die Mobilfunker nur darin, dass dieser Betrag kostenorientiert berechnet werden müsse.

Aufsichtsverfahren
Im Aufsichtsverfahren, das die Telekom-Control-Kommission (TKK) im Oktober gegen die drei großen Mobilfunkbetreiber wegen Verdachts auf Verletzung des Telekomgesetzes (TKG) gestartet hat, wird in der Branche indes mit einer Entscheidung in den nächsten Tagen bzw. Wochen gerechnet. Die TKK ist der Meinung, dass die Abmeldegebühr nur 12 statt 35 Euro betragen dürfe, da dieser Betrag laut TKG "nicht abschreckend" sein darf. Am 19. November endet im Aufsichtsverfahren die Frist für eine Stellungnahme der Betreiber.

Ursprünglich hätten sich heute die Vorstandsvorsitzenden - und nicht die Juristen - der Mobilfunkbetreiber treffen sollen. In der Branche war es - vor allem zwischen tele.ring und T-Mobile - aber kürzlich zu heftigen gegenseitigen Beschuldigungen in puncto Umsetzung der Rufnummernportabilität gekommen, worauf das Treffen mit den Vorstandsvorsitzenden geplatzt war. (apa/red)