EU-Gericht gegen Microsoft: Aussetzung der Auflagen gegen Konzern abgelehnt!

Das Luxemburger EU-Gericht hat EU-Sanktionen gegen den weltgrößten Softwarekonzern Microsoft bestätigt. Der Präsident des EU-Gerichts Erster Instanz, Bo Vesterdorf, habe damit den Antrag des Konzerns auf Aussetzung der Auflagen abgelehnt, wurde aus Branchenkreisen in Brüssel bekannt. Das Gericht gab auf Anfrage zu diesem Informationen keine Stellungnahme ab und verwies auf eine für den Vormittag geplante Presseerklärung.

Der Beschluss hat erhebliche Auswirkungen für die gesamte Branche: Microsoft muss nun seinen Konkurrenten - wie von der EU-Kommission entschieden - bisher geheime Schnittstelleninformationen für Netzwerkrechner zur Verfügung stellen. Auch die Verpflichtung, für Computerhersteller eine "Windows-Version" ohne den Windows-Mediaplayer anzubieten, wurde vom Gericht bestätigt. Zu dem Kommissionsbeschluss vom März hatte auch ein Rekord-Bußgeld von 497 Mio. Euro gehört.

Microsoft hatte bei dem zweithöchsten Gericht eine einstweilige Anordnung beantragt, um die EU-Sanktionen auszusetzen. Das Unternehmen kann innerhalb der nächsten zwei Monate Berufung gegen die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

Microsoft hatte in Vergangenheit zugesagt, die Öffnungsauflagen der Kommission zu erfüllen, falls das Gericht dies verlange. Microsoft hat gegen Kommissions-Beschluss auch eine "normale" Klage beim EU-Gericht Erster Instanz eingelegt - das Urteil in der Hauptsache wird aber erst in einigen Jahren erwartet. (apa/red)