Was es wirklich kann:
Versucht man einen kopiergeschützten DVD-Spielfilm zu vervielfältigen, bekommt man nur einen Warnhinweis, und der Vorgang wird sofort
abgebrochen. So ist auch hier eine echte 1:1-Kopie nur durch Einsatz eines Kopierschutz-Knackers möglich.
Die aktuelle Rechtslage:
Erlaubt sind alle Sicherungskopien ungeschützter Inhalte. Der Einsatz eines Rippers oder die Umwandlung des DVD-Inhalts ins VCD-Format ist nicht gestattet.