Streit um europäisches Amazon-One-Click-Patent

Die Interessensvertretung Gesellschaft für Informatik (GI) hat Einspruch gegen das europäische Äquivalent des umstrittenen Amazon-One-Click-Patents eingelegt. Nach Ansicht der GI wurde das Patent unter der Bezeichnung "System und Verfahren zum Bestellen über ein elektronisches Nachrichtennetzwerk" entgegen geltendem europäischen Patentrecht erteilt.

Bis Januar 2004 werde der Einspruch noch detailliert begründet, mit einer Erwiderung von Amazon sei im Laufe des ersten Halbjahres 2004 zu rechnen.

Wie GI-Präsident Heinrich Mayr erklärt, "reicht die Erfindungshöhe, das heißt der technische Beitrag zur erfinderischen Leistung dieses Geschäftsmethodenpatents, nicht aus, um einen Patentanspruch zu begründen. Damit widerspricht die Erteilungsentscheidung dem europäischen Patentrecht."

Schon seit Jahren wird die Debatte um die Patentierung von Geschäftsideen in Schwung gehalten. 1999 hatte sich Amazon das One-Click-Verfahren, also das Kaufen mit einem Mouseklick, in den USA patentieren lassen und war in weiterer Folge sogar gegen Barnes & Nobel, die das Verfahren kopiert hatten, vor Gericht gezogen. Vergangenen Juli war Amazon dann selbst verklagt worden, nachdem es eine Software für Kaufempfehlungen vom texanischen Unternehmen Pinpoint eingesetzt hatte. (pte/red)

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