Herrnleben:
Eher nicht. Aber gewerbsmäßige Softwarepiraten und Firmen, die Raubkopien einsetzen, sehr wohl. Bei Unternehmen haftet der Vorstand oder die Geschäftsleitung. Das Unrechtsbewusstsein ist aber bei Firmen deutlich stärker ausgeprägt als bei Privatanwendern.