e-media.at › Software Räuber und Gendarm im Software-Business:Beide Perspektiven im Interview mit FORMAT veröffentlicht am 31. 8. 2007 Format: In Österreich ist eine Urheberrechtsverletzung kein Offizialdelikt. Das heißt, die BSA muss im Namen der Geschädigten Privatanklage erheben. Verfolgen Sie auch Privatanwender? Bild 10 von 31