Speicherung von Telekom- & Internetdaten:
EU-Justizminister handeln Kompromiss aus

Speicherung von Telekom- & Internetdaten:
EU-Justizminister handeln Kompromiss aus

Die EU-Justizminister haben am späten Freitagnachmittag einen Kompromiss für die geplante EU-Richtlinie für die verpflichtende Speicherung von Telefon- und Internetdaten gefunden. Die Einigung der Minister sei "ein positiver Schritt" für den Kampf gegen Terrorismus und Verbrechen, sagte der britische Innenminister und EU-Ratsvorsitzende Charles Clarke.

"Terroristen und Drogenhändler kommunizieren mit Telekommunikation und sprechen sich nicht mehr am Stammtisch ab", sagte Clarke. "Wenn man sieht, wie das Netz aussieht, kann man die notwendigen Schritte ergreifen."

Die Entscheidung im Rat fiel mit qualifizierter Mehrheit, nachdem bei allen Punkten die Entscheidung den Mitgliedstaaten überlassen wurde. Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries, die bereits vor Sitzungsende abgereist war, sagte für den Fall einer Einigung, es werde "sicherlich ein Minimalkompromiss". Justizministerin Karin Gastinger sprach von einem "vernünftigen Kompromiss" und einem wichtigen politischen Signal für die Handlungsfähigkeit der EU in so wichtigen Bereichen wie der Terrorbekämpfung.

Drei Länder gegen Regelung
Nach Angaben von Clarke stimmten Irland, Slowenien und die Slowakei gegen die Regelung. Polen, das auch Bedenken gegen die Regelung hatte, sei letztlich überzeugt worden. Clarke zeigte sich überzeugt davon, dass eine Einigung mit dem EU-Parlament noch Mitte Dezember erzielt werde. Der EU-Ministerrat sei dem Parlament in wichtigen Punkten wie etwa beim Datenschutz entgegen gekommen. Die Abstimmung im Plenum in erster Lesung steht am 13. Dezember auf dem Programm. Die beiden großen Fraktionen hatten Mitte der Woche signalisiert, dass sie eine Speicherfrist bis zu zwei Jahren akzeptierten könnten und damit Bewegung in die Sache gebracht.

Der nun gefundene Kompromiss sieht eine Frist zwischen 6 Monaten und zwei Jahren für die Datenspeicherung vor, die Mitgliedsstaaten entscheiden innerhalb dieser Bandbreite eigenständig. Erfolglose Verbindungsversuche müssen nicht gespeichert werden, außer es ist schon jetzt der Fall. Internetdaten müssen künftig gespeichert werden, sowohl Zugangsdaten, als auch Daten über E-Mails und Internet-Telefonie, nicht jedoch Internet-Chats. Die Aufnahme von E-Mails und der neuen Internet-Telefonie in die Richtlinie war laut Diplomatenkreisen for allem für Dänemark, Schweden und Frankreich wichtig. Gesprächs- oder Mail-Inhalte werden in keinem Fall aufgezeichnet, nur wer mit wem telefoniert oder wer an wen gesendet hat.

Richtlinie gilt für "schwere Verbrechen"
Die Richtlinie soll für "schwere Verbrechen" gelten, wobei die Definition, was solche sind, den Mitgliedstaaten obliegt. In den Kompromiss wurden allerdings auf Wunsch von Deutschland aufgenommen, dass auch Verbrechen, die vor allem über Telefon bzw. Internet begangen werden, wie Stalking oder die Verbreitung von Kinderpornografie, darunter fallen sollen. In diesem Punkt hatte das EU-Parlament eine Einschränkung auf jene 32 Verbrechen verlangt, die durch den europäischen Haftbefehl abgedeckt sind.

Über Kostenersatz für die Telekom- und Internetfirmen steht nichts mehr in dem Vorschlag. Ein Zusatz stelle aber klar, dass Länder, die einen solche Entschädigungen gewähren - wie Österreich - dies auch weiter tun können, ohne dass dies als unzulässige Förderung gewertet werde.

Österreich habe zu jenen Ländern gezählt, die immer einen sehr vorsichtigen Zugang zur Vorratsdatenspeicherung gehabt hätten und immer für "besonders kurze Fristen" eingetreten seien, so Gastinger. Die Flexibilität sei für Österreich sehr wichtig, so die Justizministerin, die betonte, dass sie über die Einigung froh sei, nicht zuletzt weil damit ein schwieriges Thema vom Tisch sei. Sie rechnet erst unter der österreichischen Präsidentschaft im ersten Halbjahr mit dem endgültigen Beschluss und dem tatsächlichen in Kraft treten etwa 18 Monate später.

Telefondaten wurden in Österreich bisher nur zu Verrechnungszwecken für sechs Monate - die Einspruchsfrist für Rechnungen - gespeichert. Eine Abfrage dieser Daten war bisher und wird auch künftig nur auf Gerichtsauftrag im Rahmen eines Verbrechens auf das mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe steht, möglich sein. Die Kosten für die Rufdatenerfassung muss in Österreich das Justizministerium übernehmen: 2004 waren das rund 6,4 Millionen Euro, im Jahr davor etwa 5,8 Millionen. Eine Aufzeichnung von Mails oder anderen Internet-Daten gibt es in Österreich derzeit überhaupt nicht.
(apa)