Smartcards: Premiere gelingt Schlag gegen Digital-Piraterie

Der Abo-Sender Premiere hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung mit weitreichender Bedeutung im Kampf gegen die Digital-Piraterie erwirkt. Erstmals hat ein Gericht die Verbreitung und Bewerbung von unbeschriebenen Smartcards und Geräten zum Programmieren dieser Blanko-Karten untersagt.

Das Verbot gilt, sofern davon auszugehen ist, dass die beworbenen Geräte vom durchschnittlichen Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit als Produkte zur unerlaubten Nutzung von Abo-TV-Programmen wahrgenommen werden. Händlern der Blanko-Smartcards droht bei Missachtung der Verfügung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

"Mit dieser Entscheidung eröffnet uns das Gericht neue Wege im Kampf gegen Kartendealer", so Michael Söllner, Leiter der E-Security bei Premiere. Bisher mussten diese Produkte in direkter Verbindung zur illegalen Nutzung von Abo-TV-Angeboten stehen, um eine entsprechende Verfügung erwirken zu können. "Die Verbreitung von szenetypischen Blanko-Smartcards und damit auch der Handel mit gefälschten Karten wird durch diese Entscheidung erheblich erschwert", so Söllner weiter.

Das Strafmaß reicht bei diesen Delikten bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, jeder Verstoß löst Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zugunsten Premiere aus. (pte/red)