Kopierschutz für CDs: AK fordert sichtbare Hinweise

Einzelne CDs können bei manchen Geräten nicht abgespielt werden, warnt nun die Arbeiterkammer Oberösterreich und fordert eine "klare und gut sichtbare Kennzeichnung des Kopierschutzes" sowie eine genaue Beschreibung des Gerätes, auf welchem die CD abgespielt werden kann. Die Konsumenteninformation testete 15 Musik-CDs, sieben davon waren nicht als "kopiergeschützt" gekennzeichnet.

Die Abspieltests seien auf je drei verschiedenen CD-Anlagen, Auto-CD-Playern, Discmen und PCs erfolgt. Von den 15 Tonträgern hatten acht eine Kopierschutz-Kennzeichnung. "Davon findet sich bei zwei CDs eine etwas unklare Info, dass ein Abspielen bei PC/Mac nicht funktioniert", teilte die Konsumenteninformation mit.

Bei dem Test wurden 180 Abspielversuche durchgeführt. Bei den kopiergeschützten CDs seien 14 Versuche misslungen und "sogar bei nicht als kopiergeschützt gekennzeichneten CDs funktionierte das Abspielen bei drei Versuchen nicht".

Die Kennzeichnung des Kopierschutzes sei meist sehr klein und schlecht lesbar auf den CD-Hüllen aufgedruckt. "Unklare Formulierungen sind ein weiterer Unsicherheitsfaktor", so die Konsumenteninformation. Ihre Tips: Kopier- und Abspielhinweise genau unter die Lupe nehmen, bei Unklarheiten das Verkaufspersonal fragen und zur Sicherheit ein Rückgaberecht bestätigen lassen, falls ein Abspielen doch nicht möglich ist. (APA/Red.)