Heimliche Bildaufnahmen: Jetzt gibt es bis zu zwei Jahre Haft

Der deutsche Bundesrat hat mit großer Mehrheit einen besseren Schutz der Intimsphäre vor heimlichen Bildaufnahmen beschlossen. Künftig können damit die unbefugte Aufnahme und Veröffentlichung von Bildern aus der Intimsphäre mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Bisher sah das Gesetz nach Länderangaben eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für die Veröffentlichung und gar keine Strafe für die bloße Aufnahme der Bilder vor. Im Bundestag, der noch nicht über den Entwurf entschieden hat, gilt eine Zustimmung als wahrscheinlich.

Die Intimsphäre des Menschen sei durch modernste Überwachungstechnologie und die schnelle Verbreitung von Text, Bild und Ton im Internet immer stärker bedroht, begründete die baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) den von ihrem Land eingebrachten Entwurf. "Neben Videokameras, Web- und Spy-Cams ermöglichen Handys mit kleinen Digitalkameras unbemerkte Aufnahmen aus dem unmittelbaren Nahbereich der Opfer", hieß es in der Mitteilung weiter.

Das heimliche Filmen in Wohnung, Umkleidekabinen und Toiletten habe bisher nicht geahndeten werden können. Mit dem Entwurf solle die Intimsphäre jedes einzelnen wirksamer geschützt werden. (apa/red)