Für heimische Raubkopierer brechen harte Zeiten an: Verwaltungsstrafe für die Käufer?

Für heimische Raubkopierer brechen harte Zeiten an: Verwaltungsstrafe für die Käufer?

Für erhöhte Strafrahmen für Hersteller von Raubkopien, Verwaltungsstrafen für die Käufer von offensichtlich piratisierten Werken und die Erleichterung der Verfolgung von Urheberrechtsvergehen sprach sich jetzt der österreichische Verein für Antipiraterie (VAP) aus. 35.000 Datenträger mit in den vergangenen eineinhalb Jahren beschlagnahmten Filmraubkopien seien vernichtet worden.

Jährlicher Schaden: 25,4 Mio. Euro
Der VAP betonte die wirtschaftlichen Schäden, die durch das Kopieren und illegale Verbreiten von Kinofilmen entstehen. Im Kino- und DVD-/Video-Bereich sei in Österreich durch Raubkopien jährlich ein Schaden von 25,4 Mio. Euro, bei einem Gesamtmarkt von 137 Mio. Euro, zu verzeichnen, hieß es. Es seien im Vorjahr illegale Kopien im Wert von 15 Mio. Euro verkauft worden. Dennoch haben Österreicher und auch österreichische Politiker gegenüber der Piraterie-Problematik "teilweise kein Verständnis", beklagte VAP-Präsident Ferdinand Morawetz, Geschäftsführer von Buena Vista Austria.

Eingreifen der Polizei soll erleichtert werden
Daher wünsche man sich im Rahmen der geplanten Novellierung des Urheberrechtsgesetzes, dass durch die Umwandlung von Urheberrechtsverletzungen von einem Privatanklage- in ein Ermächtigungsdelikt effizienter gegen den Absatz von Raubkopien vorgegangen werden kann. Derzeit ist ein Einschreiten der Polizei nur auf Initiative des Geschädigten und einen entsprechenden Beschluss eines Untersuchungsrichters möglich. Dieses Einschreiten soll nun erleichtert und damit beschleunigt werden.

Strafrahmen soll auf 5 Jahre erhöht werden
Es solle weiters klargestellt werden, dass eine Kopie einer illegalen Quelle keine "Privatkopie" ist. Das Recht auf Privatkopie ist ein oftmals verwendetes Argument von Downloadern. Die Strafrahmen für Urheberrechtsverletzungen soll von derzeit maximal zwei Jahre auf maximal fünf Jahre erhöht werden und damit dem Schutz von dinglichem Eigentum angepasst werden. Und, ähnlich wie in Italien, soll auch der Käufer von offensichtlich illegalen Werken verwaltungsrechtlich gestraft werden können. Eine strafrechtliche Verfolgung der Käufer strebt der VAP nicht an.

"Harry Potter"-Raubkopie aus Österreich
Dass in Österreich illegale Kopien von Kinofilmen nicht nur gekauft, sondern auch fabriziert werden, zeige sich beim neuen Streifen "Harry Potter und der Feuerkelch": Denn die Tonspur der im Internet kursierenden deutschsprachigen Version des Filmes wurde möglicherweise in einem Kino in Wels aufgenommen. Sowohl Bild als auch Ton weisen heutzutage so genannte digitale Wasserzeichen auf, anhand derer der Vorführort der vom Bildschirm abgefilmten Raubkopien ermittelt werden könne, so VAP-Generalsekretär Andreas Manak. Die deutschsprachige Version war bereits am 20. November, also vier Tage nach Filmstart, im Internet verfügbar. Laut der Motion Picture Association of America entstanden der internationalen Filmbranche im vergangenen Jahr durch Raubkopien Schäden in Höhe von 3,5 Milliarden Dollar (2,9 Milliarden Euro). (apa/red)