"E-Card"-Einführung: Erneut von rechtlichen Probleme überschattet

Die für 2005 geplante, flächendeckende Einführung der E-Card als elektronischer Ersatz des Krankenscheins ist von neuen rechtlichen Problemen überschattet. Nach der Vergabe des Auftrags für die Lieferung der Chipkarte an die deutsche Firma Giesecke & Devrient hat die unterlegene Firma Austria Card (eine Nationalbank-Tochter) die Entscheidung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger angefochten.

Eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes wird in den nächsten Tagen erwartet. Die Austria Card sieht einen Verstoß gegen das Bundesvergabegesetz und hat die "Nichtigerklärung der Zuschlagserteilung" an Giesecke & Devrient sowie die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung beantragt.

Austria Card argumentiert damit, dass die Giesecke-Gruppe einen Tag vor Ende der Frist ein Alternativangebot gelegt habe. Darin sei entgegen der Ausschreibungsbedingungen kein Rechenzentrum angeboten worden. Darüber hinaus hätten beide Bieter den gleichen Chip für die Karte angeboten, Austria Card sei unter anderem deshalb ausgeschieden worden, weil dieser Chip das geforderte Zertifikat frühestens im Juni 2004 erhalte, die Giesecke-Gruppe aber nicht. Das Angebot der Giesecke-Gruppe beläuft sich auf 47,9 Millionen Euro, jenes von Austria Card ist um rund eine Million teurer.

Weitere Verzögerung droht
Wie es nun weiter geht, ist offen. Es droht jedenfalls eine weitere Verzögerung. Aus den Erfahrungen anderer Verfahren lässt sich aber sagen, dass eine Einstweilige Verfügung erlassen werden könnte, wenn noch Gutachter bestellt werden müssten und damit keine endgültige Entscheidung innerhalb dieser Frist getroffen werden kann. In diesem Fall könnte sich auch die Ausgabe der Chipkarten an die Bevölkerung wieder um einige Wochen oder Monate verzögern.

Für den Fall, dass das Bundesvergabeamt die Vergabe aufheben sollte, müsste nicht unbedingt eine Neuausschreibung folgen, sondern es wäre auch ein "verkürztes Verhandlungsverfahren" mit den beiden Anbietern möglich. Damit könnte die Verzögerung auf einige Wochen reduziert werden. (APA/Red.)