Deutsches Gericht verbietet Internet-TV: Premiere sah sich durch Angebot geschädigt

Das Hamburger Landgericht hat der TC Unterhaltungelektronik AG (TCU) verboten, die Technologie "Cybersky-TV" anzubieten. Damit konnten die Kunden alle Fernsehprogramme, und damit auch die kostenpflichtigen Premiere-Sendungen, über das Internet zum Nulltarif empfangen. Der Pay TV-Sender klagte die TCU und bekam vor dem Gericht recht.

Premiere hatte gegen die Markteinführung der Software geklagt, weil der Bezahlsender seine Urherberrechte verletzt sah. TCU hält dagegen die Technologie für eine "reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet.

Das Koblenzer Unternehmen wollte bereits im Mai mit dem Vertrieb der Software beginnen. Die TCU weist auf ihrer Website ( www.telecontrol.de ) darauf hin, dass "Cybersky-TV" eine "Privatveranstaltung" von Vorstand Ciburski sei. Mit der Teilnahme an dem Projekt habe TCU "ein weiteres medienstrategisches Highlight" im Angebot.

Die Entscheidung des Gerichts zu Gunsten von Premiere fiel mit einem so genannten Versäumnisurteil, weil die Gegenseite nicht zu einem Verhandlungstermin in Hamburg erschienen war. Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils ist ein Einspruch gegen die Entscheidung möglich. (apa/red)