Apple und Sony müssen vor Gericht: Anklage wegen Irreführung der Kunden

Apple und Sony werden in den Frankreich verklagt. Verbraucherschützer bemämgeln, dass man die Musik aus den Online-Musikshops nur auf den Abspielgeräten der eigenen Marke anhören kann. Die Organisation UFC-Que Choisir kündigt an, dass sich die beiden Branchenriesen wegen Irreführung der Kunden verantworten müssen. Zum Schaden der Verbraucher versuchten Apple und Sony, den Online-Musikmarkt aufzuspalten, hieß es.

Wer auf der Website Sony Connect oder bei Apples Internet-Angebot iTunes Musikstücke herunterlade, kaufe in Wirklichkeit Dateien, die durch ein Programm zur Verwaltung der Urheberrechte (Digital Rights Management, DRM) geschützt seien, betonten die Verbraucherschützer. Wer die Songs unterwegs anhören wolle, müsse sich dann tragbare Geräte von Sony einerseits oder den iPod von Apple kaufen, denn nur diese seien in der Lage, die jeweiligen Datenformate zu entschlüsseln.

Durch die untereinander inkompatible Verschlüsselung könnten Verbraucher Ausstattung und Einkaufsort nicht frei wählen, monierte UFC-Que Choisir, zudem werde die freie Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Gütern gehemmt. Apple Computer France und das Unternehmen iTunes Sarl werden in Paris verklagt, Sony France sowie Sony United Kingdom als Web-Host des Dienstes Sony Connect in Nanterre. (apa/red)