War-Spammer vor Gericht: Erstes Urteil nach Anti-Spam-Gesetz gegen Web-Krieger

In den USA kam es jetzt zur ersten Verurteilung nach dem Anti-Spam-Gesetz ("Can-Spam"-Act). Der Kalifornier Nicholas Tombros hat sich vor Gericht schuldig bekannt, "war-spamming" betrieben zu haben. Aus einem Auto heraus hat er mit Hilfe seines Laptops ungeschützte Funknetzwerke von Unternehmen und Privatpersonen dazu genutzt, um Spam zu versenden.

Tombros nutzte nicht oder nur mangelhaft geschützte WLAN Access Points, um unerwünschte Werbemails für pornographische Websites zu machen. Laut der Staatsanwältin am Bezirkgericht in Hollywood konnte er auf Grund von Ermittlungen des FBI überführt werden. Das Strafmaß wird am sechsten Dezember verkündet.

Bis zu fünf Jahre Haft
Das US-Gesetz "Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act of 2003" (CAN-SPAM Act) wurde im Dezember 2003 von US-Präsident George W. Bush unterzeichnet und soll in den USA die Flut unerwünschter Reklame-E-Mails eindämmen. Internet-Nutzer sollen sich damit gegen Reklame wehren und Absender bestraft werden können. Durch dieses Gesetz wurde es in den USA illegal, in der Absenderzeile falsche Angaben zu machen. Das Gesetz sieht Haftstrafen von fünf Jahren und Geldstrafen bis zu sechs Millionen US-Dollar vor.

Robinson-Liste in Österreich
In Österreich ist laut Paragraf 107 des Telekommunikationsgesetzes aus dem Jahre 2003 E-Mail-Werbung an Verbraucher grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers zulässig, gewisse Ausnahmen gibt es nur im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen. Wer trotz dieser Ausnahmen keine Werbemails erhalten will, kann sich auf eine Art "Robinson-Liste" setzen lassen, die von Diensteanbietern, die E-Mail-Werbung unaufgefordert versenden, beachtet werden muss. Verletzungen des § 107 TKG 2003 sind verwaltungsrechtlich mit einer Geldstrafe von bis zu 37.000 Euro strafbar. (apa/red)