Vergleich im Napster-Prozess: Musikver-lag bekommt 50.000 Dollar von Bertelsmann

Der Bertelsmann-Konzern hat im US-Gerichtsverfahren um seine finanzielle Unterstützung der Musiktauschbörse Napster einen ersten Vergleich erzielt. Der Konzern habe sich mit Bridgeport Music auf die Zahlung von 50.000 Dollar (38.218 Euro) geeinigt, die die Anwaltskosten der kleinen Firma aus dem US-Bundesstaat Michigan decken, bestätigte Bertelsmann einen Bericht der "New York Times". Bridgeport Music ziehe dafür seine Klage zurück.

Bridgeport war einer der kleineren Ankläger in dem Verfahren, in dem Bertelsmann vorgeworfen wird, durch Investitionen in die Musiktauschbörse Napster dem illegalen Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik aus dem Internet Vorschub geleistet zu haben. Wegen der entgangenen Umsätze verlangen die Vertreter der Musikindustrie von Bertelsmann Schadenersatz von rund 17 Mrd. Dollar. Der Güterloher Konzern weist die Vorwürfe als substanzlos zurück. Bertelsmann habe Napster nie kontrolliert.

Zu den Klägern gehören unter anderem die Musikkonzerne EMI Group und Universal Music, Konkurrenten von Sony-BMG, an dem Bertelsmann zur Hälfte beteiligt ist. Universal-Music-Präsident Zach Horowitz machte Hoffnungen, der Vergleich mit Bridgeport könnte beispielhaft auch für die großen Kläger sein, zunichte: "Bridgeport mag keine tiefen Taschen haben und kann die Kosten für ein langes Verfahren nicht tragen. Die großen Musikverlage gehören aber nicht in diese Kategorie. Sie glauben, dass ein Milliarden-Dollar-Schaden entstanden ist, den sie am Ende des Prozesses ersetzt bekommen werden", sagte er der "New York Times".

90 Millionen-Darlehen
Bertelsmann hatte Napster im Jahr 2000 mit einem Darlehen von rund 90 Mio. Dollar unter die Arme gegriffen. Der Konzern wollte die Tauschbörse übernehmen und in einen legalen Abonnenten-Service umwandeln. Napster wurde schließlich zahlungsunfähig und gehört inzwischen dem US-Softwareunternehmen Roxio. (apa)