US-Gericht liefert Yahoo an Franzosen aus: Streit um Verkauf von Nazi-Andenken

Ein US-Bundesberufungsgericht hat die einstweilige Verfügung, die das Internetportal Yahoo vor gerichtlichen Schritten aus Frankreich schützt, aufgehoben. Bereits vor vier Jahren verklagten französische Organisationen Yahoo wegen dem Verkauf von Nazi-Erinnerungsstücken. Mit der einstweiligen Verfügung am US-Gericht wollte Yahoo erreichen, dass die Anwendung französischer Gesetze auf USA-Internetdienste untersagt wird, berichtete der Branchendienst Cnet .

Das Gericht ergriff in der Urteilsverkündung weder Partei für Yahoo, noch unterstützt es die Argumente des französischen Gerichts. Eine wichtige verfahrensrechtliche Problematik wurde aufgegriffen, die zu der Erkenntnis führte, dass das Bezirksgericht nicht dazu berechtigt sei in diesem Fall ein Urteil zu treffen.

"Ein US-Gericht hätte ein Urteil nur dann fällen dürfen, wenn das französische Gericht auch eine Sperre der Online-Dienste in den USA angestrebt hätte", meinte Joel Reidenberg, Professor der Fordham Uniersity School of Law. Derartige Bemühungen von Seiten der Franzosen fanden allerdings nicht statt. Kommentare von Yahoo über die gerichtlichen Entscheidungen konnten noch nicht eingeholt werden.

Bereits im Jahr 2000 forderte ein französischer Richter Yahoo auf, alle Internet-Kaufmöglichkeiten von Nazi-Gegenständen in Frankreich zu blockieren, da das französische Recht den Verkauf oder die Ausstellung von Gegenständen, die mit Rassismus assoziiert werden, verbietet. Yahoo behauptete darauf hin, dass französische Gerichte über keinerlei Entscheidungsgewalt bezüglich US-Web-Servern verfügen und entgegnete den französischen Forderungen mit gerichtlichen Schritten. Im November 2001 gab das Bezirksgericht von Santa Clara Yahoo Recht und bestimmte, dass französische Gerichte keine derartige Blockade erwirken können. Bereits zehn Monate davor stimmte Yahoo allerdings der Verkaufssperre von Nazi- und KuKluxKlan-Andenken zu. (pte/red)

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