UPC muss kino.to für Kunden sperren: VAP erwirkt einstweilige Verfügung vor Gericht

UPC-Kunden sollen künftig nicht mehr auf kino.to zugreifen können. Das erwirkten österreichische und deutsche Filmproduzenten mit Unterstützung des Vereins für Antipiraterie (VAP) vor Gericht. Vorerst handelt es sich jedoch nur um eine einstweilige Verfügung.

Bevor es zu der Klage kam, hatte der VAP den Internet Provider darauf hingewiesen, dass Filme, darunter "Das weiße Band" von Michael Haneke, rechtswidrig auf kino.to angeboten werden. Da die Betreiber der Seite, die in Russland gehostet wird, nicht ausfindig gemacht werden konnten, forderte der VAP – stellvertretend für viele Internet Provider - UPC auf, seinen Kunden den Zugang zu diesen Filmen zu sperren. Dabei stützt sich der VAP auf die im Urheberrechtsgesetz und im EU-Recht ausdrücklich genannte Unterlassungspflicht von Internet Providern (Vermittlern), die eintritt, sobald der Provider von einer konkreten Rechtsverletzung Kenntnis erlangt.

In dem Musterprozess gegen den UPC wurde nun eine einstweilige Verfügung erlassen, gemäß der der Internet-Provider die Domain kino.to und die IP-Adressen, unter denen die Streaming-Plattform erreicht werden kann, seinen Kunden nicht mehr zugänglich machen darf. Damit die Entscheidung wirksam werden kann, müssen die Filmunternehmen aber noch eine Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen.

Weiterführender Link:

Verein für Antipiraterie

(red)