Tierschützer alarmieren: Krokodilleder und Leopardenfell bei eBay!

Eine Tasche aus Krokodilleder für 300 Euro, ein Leopardenfell mit Kopf für 260 Euro - solche Angebote beim Internet-Auktionshaus eBay haben Naturschützer alarmiert. Denn grundsätzlich ist es verboten, mit Produkten streng geschützter Tier- und Pflanzenarten zu handeln, die nach Inkrafftreten des Washingtoner Artenschutzabkommens im Jahr 1976 erworben wurden. Für solche Angebote benötigt ein Händler eine besondere Verkaufsgenehmigung.

Der Bonner Verein "Komitee gegen den Vogelmord" hat bei der Staatsanwaltschaft Bonn wegen Beihilfe zu einer Straftat Anzeige gegen eBay erstattet. "Das Verfahren läuft noch", sagte der Sprecher der Justizbehörde, Fred Apostel. Es sei allerdings schwierig, die Identität der Händler festzustellen. "Die Anonymität geht zu Lasten der Strafverfolgung." Dennoch ergingen schon mehrere Gerichtsurteile gegen einzelne ebay-Händler, weil sie gegen den Artenschutz verstießen. Zuletzt wurde im Dezember vergangenen Jahres in Dresden ein Student zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er im Internet mit Greifvögeln gehandelt hat. Bei einem Verkäufer aus Rheinland-Pfalz beschlagnahmte die Polizei im Jänner eine ausgestopfte Wildkatze.

670 Artikel geschützter Tiere
Das "Komitee gegen den Vogelmord" stützt sich bei seiner Anzeige auf eigene Untersuchungen: Der Tierschutzverein beobachtete von Mitte November bis Mitte Dezember 2002 den Handel mit Tierprodukten auf eBay und stieß dabei nach eigenen Angaben auf 670 Artikel streng geschützter Tiere, darunter vor allem Präparate europäischer Greifvögel und Eulen.

"Die Ergebnisse der Studie sind als absolut seriös zu beurteilen", sagt Michael Müller-Boge vom deutschen Bundesamt für Naturschutz. Auch die Behörde verfolge die Vorgänge seit längerem: "Es gibt Artikel, bei denen ein großer Verdacht besteht, dass sie unter das Artenschutzabkommen fallen." Man habe sich schon überlegt, einen eigenen Mitarbeiter für die Beobachtung des Internet-Handels einzustellen. "Wir müssen uns grundsätzlich unterhalten, was eBay tun kann, um solche Angebote zu verhindern."

Schildpatt und Elfenbein
"Noch dramatischer schätzt der Naturschutzbund (NABU) die Lage ein. "Es ist offensichtlich, dass auf eBay die Artenschutzbestimmungen unterlaufen werden", sagt Birga Dexler. Jeden Tag erhalte der NABU bis zu zehn Protestmails von Mitgliedern, die Artikel aus Schildpatt, Elfenbein oder Eulen und Großkatzen entdeckt hätten. "Da kann man alles verhökern, womit man sich nicht einmal auf einen Flohmarkt trauen würde", sagt Dexel. Eigentlich müsse eBay prüfen, ob die angebotenen Artikel legal erworben wurden und ob für sie eine Verkaufsgenehmigung vorliege.

Auf die Vorwürfe der Naturschützer reagiert das Internet-Auktionshaus mit der Erklärung, dass jeder Versuch ausdrücklich missbilligt werde, den Marktplatz für den Handel mit geschützten Tier-und Pflanzenarten zu missbrauchen. Die Verantwortung für die angebotenen Produkte sieht eBay aber größtenteils bei den Verkäufern selbst. So weist eBay seine Nutzer ausdrücklich darauf hin: "Tote Tiere und Tierartikel, die unter das Artenschutzgesetz oder das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, dürfen nur unter Vorbehalt des gesetzlich vorgeschriebenen Nachweises angeboten werden."

Doch bei einer neuen Suche im Februar entdeckte der Vorsitzende des "Komitees gegen den Vogelmord", Axel Hirschfeld, nach eigenen Angaben wieder mehr als 40 Angebote mit einem möglichen Verstoß gegen den Artenschutz, "darunter ein Delphin-Schädel, ein Mantel aus Ozelot und ausgestopfte Eisvögel". Die meisten Händler verfügten nicht über die notwendigen Papiere. Bei streng geschützten Arten werde diese nur bei "Verkäufen zu wissenschaftlichen Zwecken" ausgestellt. Für das Internet-Auktionshaus erklärte dazu Meike Fuest: "Das Angebot bei eBay stellt stets eine Momentaufnahme dar. Ist zeitweise ein unzulässiger Artikel sichtbar, bedeutet dies nicht, dass er letztlich auch verkauft wird." (apa/red)

Weitere Informationen: