Teure Gratisangebote und falsche Freunde: Vorsicht vor den Abzockern im Internet

Teure Gratisangebote und falsche Freunde: Vorsicht vor den Abzockern im Internet

Das Internet birgt nicht nur unzählige Möglichkeiten, sondern auch zahlreiche Gefahren. Gratisangebote entpuppen sich als kostenpflichtig, Onlinehänder liefern Ware nicht und Downloads von Musik oder Videos sind in den wenigsten Fällen legal. Dass in diesen Bereichen nach wie vor große Unsicherheit unter den Internetnutzern herrscht, belegen aktuelle Zahlen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ). Rund 8.000 Konsumenten suchten im Jahr 2010 dahingehend Rat. Tendenz steigend. Hilfesuchende finden auch in dem neuen, vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) herausgegebenem Konsument-Buch "Ihr Recht im Internet", Wissenswertes rund um den sicheren Umgang mit dem Internet.

Das Buch informiert Konsumenten über Rechte, aber auch Pflichten, die mit der Nutzung des Internets einhergehen. So wissen zum Beispiel die wenigsten, wie es um den Verkauf von Markenware oder gefälschten "Markenartikeln" auf eBay rechtlich bestellt ist. "Der Verkauf von nachgemachten Markenwaren ist verboten. Doch auch falls es sich um Originalware handelt, die außerhalb der EU bzw. des EWR gekauft wurde, verstößt dies mit großer Wahrscheinlichkeit gegen Marken- und Urheberrecht", erklärt Dr. Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum.

"Die Rechte des Markeninhabers gehen relativ weit. Auch Unwissenheit schützt nicht vor einer Abmahnung und Zahlungsverpflichtung. Man kann nur auf Nachsicht der Rechteinhaber hoffen und versuchen zu überzeugen, dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt. Weiters sollte man vermitteln, dass man die angebotene Ware aus eBay rausnimmt und vernichtet. Unter Umständen kommt der Rechteinhaber dann bei dem geforderten Betrag entgegen."

Tauschbörsen
Im Internet findet man zahlreiche Seiten, von denen man Musik und Filme scheinbar legal und kostenlos herunterladen kann. Nicht selten flattern Internetnutzern nach kurzer Zeit Mahnschreiben der Betreiber oder eines Rechtsanwaltes ins Haus, in denen zum Teil sehr hohe Summen gefordert werden. Hierzu hält Dr. Thomas Höhne, Buchautor und Rechtsanwalt fest: "Die Nutzung von sogenannten Tauschbörsen ist nicht prinzipiell verboten. Wenn die Inhalte rechtlich nicht (mehr) geschützt sind bzw. wenn die Einwilligung des Rechteinhabers vorliegt, ist das legal."

Problematisch wird es, wenn man die heruntergeladenen Daten weiterverbreitet, was bei zahlreichen Tauschbörsenprogramme automatisch eingestellt ist. "Hier sollte man darauf achten, den Upload zu deaktivieren oder alternativ ein Programm zu verwenden, das ausschließlich Dateien von anderen Benutzern herunterlädt. Andernfalls würde man gegen das Recht der Zurverfügungstellung verstoßen. Oder anders gesagt: Wer Dateien in einer Tauschbörse oder über Programme wie BitTorrent auch zum Upload anbietet, riskiert ein Strafverfahren", so Höhne.

Downloads als Grauzone
Ist der lizenzlose Download von geschützten Musik- und Filmdateien aus Internettauschbörsen aber nun legal oder illegal? Dr. Höhne: "Das lizenzlose Downloaden geht rechtlich mit Sicherheit nicht in Ordnung. Allerdings hat dies bis dato kein einziges Gericht als illegal beurteilt. Die Gerichte haben sich bisher nur mit dem Upload beschäftigt und hier ist die Rechtslage eindeutig: Dies ist illegal."

Mehr Informationen, beispielsweise zum Rücktrittsrecht bei Online-Einkäufen, finden Sie im Buch "Ihr Recht im Internet" von Thomas Höhne und Alexander Koukal.

(red)