Tauschbörsen-User werden abkassiert: US-Musikindustrie klagt rund 4.000 Nutzer

Die Hersteller der Internet-Tauschprogramme Grokster und Morpheus sind nach der Entscheidung eines US-Berufungsgerichts nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich. Umso entschlossener geht die amerikanische Musikindustrie weiter gegen alle diejenigen vor, die in großer Zahl Songs aus dem Internet heruntergeladen haben.Gegen die Anwaltrigen der Musiklabels hat der Durchschnittsuser keine Chance. Klagen und saftige Strafen sind die Folge.

Seit September 2003 wurden 3.935 Personen wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht verklagt. Mindestens 807 haben sich mit einem außergerichtlichen Vergleich einverstanden erklärt und meist eine Strafe von etwa 3.000 Dollar (2.500 Euro) gezahlt. Wenn es zum Gerichtsverfahren kommt, wird den Klägern in den meisten Fällen Recht gegeben, wie eine Erhebung ergab. Und dann werden meist Strafen von 7.500 Dollar und mehr fällig.

"Ich gebe auf, da komme ich nicht dagegen an", sagte der 36-jährige Ross Plank aus dem kalifornischen Playa Del Rey. "Sie haben alle Macht der Welt." Erst kürzlich verheiratet, stritt Plank zunächst alle Vorwürfe ab. Anwälte der Musikindustrie entdeckten aber auf der Festplatte seines Computers noch die Spuren von mehreren hundert Songs, die einen Tag nach Klageerhebung alle gelöscht wurden. Die Kläger verlangten eine außergerichtliche Zahlung von 11.000 Dollar. Um die Summe zu zahlen, nahm Plank eine Hypothek auf sein Haus auf.

Ungleiche Kräfteverhältnisse
Inzwischen wird aber auch Kritik an den ungleichen juristischen Kräfteverhältnissen laut. "Ich habe nie zuvor eine Situation wie diese erlebt, in der es mächtige Kläger und Anwälte auf der einen Seite und einen Haufen gewöhnlicher Leute auf der anderen Seite gibt", sagte Richterin Nancy Gertner bei einer Veranstaltung in Boston. Wenn man auf eine verhältnismäßig kleine Geldsumme verklagt werde, sei es kaum sinnvoll, sich einen kompetenten Copyright-Anwalt zu nehmen. An der Westküste lehnte ein Richter eine Einstweilige Verfügung gegen eine Internet-Nutzerin mit der Begründung ab, dass dies deren Rechte verletzen würde.

Vergangene Woche wies ein Gericht in San Francisco eine Berufungsklage von Filmstudios und Plattenfirmen gegen Grokster und Morpheus-Hersteller StreamCast Networks ab. Weil illegal getauschte Filme und Musikstücke nicht zentral auf Computern der Software-Hersteller gespeichert würden, seien diese auch nicht für den Inhalt der Dateien verantwortlich, entschieden die Richter. StreamCast-Anwalt Fred von Lohmann sagte, das Urteil folge "dem Prinzip, dass Hersteller von Brechstangen nicht verantwortlich sind für den Diebstahl, der damit verübt werden könnte". (apa/red)