"Sasser"-Prozess beginnt im Frühling: Entwickler des Wurms kommt vor Gericht

In diesem Jahr erwartet uns ein spektakulärer Prozess. Im Frühjahr soll der Entwickler des Wurms "Sasser"´, der Millionen Anwender rund um die ganze Welt in Atem hielt, vor Gericht gestellt werden. Anfang Mai 2004 schickte der damals 17-jährige Schüler aus dem deutschen Örtchen Waffensen den Wurm auf seine Reise. Allein am ersten Mai-Wochenende wurden hunderttausende Computer infiziert. Nun kommt der Erfinder der Plage wegen Computersabotage und Datenveränderung vor den Kadi.

Anfang Mai 2004 verbreitete sich "Sasser" blitzschnell. Fachleute schätzten damals, dass er allein am ersten Mai-Wochenende weltweit hunderttausende Computer befiel. Er nutzte eine Schwachstelle in den Microsoft Betriebssystemen Windows XP und 2000 und brachte infizierte Rechner zum Absturz. Betroffen waren unter anderem die Europäische Kommission und die US-Fluggesellschaft Delta Airlines, die viele Flüge strich.

130.000 Euro Schaden
Der von der Staatsanwaltschaft ermittelte Schaden von rund 130.000 Euro wirkt vergleichsweise gering. "Weltweit kann sicher mehr als einer Million Euro Schaden entstanden sein", sagt Oberstaatsanwalt Detlev Dyballa. "Wir haben das aber nicht abschließend ausermitteln können." Der Grund: Manche geschädigten Unternehmen wollten sich keine Blöße geben. Sie waren "nicht unbedingt kooperativ", bedauert Dyballa. Gleichwohl sei eine Vielzahl Geschädigter ermittelt worden, zum Beispiel größere Gemeinden. "Und da kann man schon sagen: Das ist eigentlich ein dickes Ding."

170 Zeugen
Dieses "dicke Ding" wird möglicherweise ein sehr umfangreiches Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Die Anklage hat rund 170 Zeugen benannt. "Wenn alle gehört werden, sitzen wir ein halbes Jahr lang", sagt der Anwalt des "Sasser"-Entwicklers, Jens Möwe. Dyballa kennt den Ausweg: Der Angeklagte müsse nur ein glaubhaftes Geständnis ablegen - ähnlich wie er es bereits bei der Polizei getan habe. "Dann könnte man so einen Prozess in eineinhalb Stunden zum Abschluss bringen."

Erster Computersabotage-Fall
Andernfalls müsste sich das Gericht von Sachverständigen genau erklären lassen, wie Internet-Würmer erstellt und ins weltweite Netz gesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft Verden hat sich dieses Wissen bereits aneignen müssen. Mit Computersabotage hatte sie bisher nichts zu tun gehabt.

Bis fünf Jahre Freiheitsstrafe
Das deutsche Strafgesetzbuch sieht für Computersabotage bei Erwachsenen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Das würde nach Einschätzung des Oberstaatsanwalts "nie annähernd rauskommen". Da der Beschuldigte zur Tatzeit noch 17 Jahre alt war, kommt bei ihm ohnehin das Jugendrecht zur Anwendung, das neben Haft auch Sanktionen wie Verwarnungen oder Arrest mit Arbeits- oder Geldauflagen vorsieht. (apa/red)