Rufmord ist auch im Internet strafbar: Serviceanbieter haften für ihre Kunden

Auch das Internet hat seine Regeln. Betreiber von Foren, Gästebüchern und Chats können, zumindest in Deutschland, für die Verbreitung falscher Tatsachen haftbar gemacht werden. Werden im Internet beleidigende, verleumdende oder falsche Tatsachen behauptet, kann das nicht nur für die Urheber der Äußerungen straf- oder zivilrechtliche Folgen haben, sondern auch für die Serviceanbieter.

Laut deutschem Teledienstgesetz ist der Serviceanbieter nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen permanent zu überwachen. Wenn er jedoch Kenntnis von einer rechtswidrigen Äußerung hat, muss er diese laut Gesetz sofort löschen. Bei Online-Chats, bei denen der Inhalt durch den Betreiber in der Regel nicht zu kontrollieren ist, sollte der Anbieter von seinem "virtuellen Hausrecht" Gebrauch machen und Teilnehmer ausschließen.

Weil eine Identifikation des Internetusers oft nur möglich ist, wenn Logfiles bestehen und die IP-Adresse des Users bekannt ist, werden in Deutschland nun vor allem Betreiber von Foren und anderen Online-Diensten in die Pflicht genommen, um rechtswidrige Äußerungen einzudämmen. "Grundlage für die Rechtsprechung ist die Annahme, dass der Betreiber eines Gästebuches oder eines Forums sich fremde Einträge zu Eigen macht. Er haftet also, wenn diese beleidigend, falsch oder rechtswidrig sind", erklärt der Rostocker Rechtsanwalt Johannes Richard.

Um sich juristisch abzusichern, rät die Handelszeitschrift ComputerPartner den Betreibern von Foren, Gästebüchern oder Chats deshalb, verbindliche Nutzungsbedingungen zu formulieren und ihre Services regelmäßig auf rechtswidrige oder beleidigende Inhalte zu überprüfen. (pte/red)

Info-Link:
Telefondienstgesetz im Internet