Privates Surfen am Arbeitsplatz ist geduldet - aber nicht erlaubt

Viele Arbeitnehmer sehen es als selbstverständlich an, ihre persönlichen Angelegenheiten über den Internet-Anschluss im Büro abzuwickeln. Doch grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf private Nutzung. Der Arbeitgeber kann das Surfen im Büro jedoch ausdrücklich erlauben oder die Erlaubnis stillschweigend erteilen, indem er die private Nutzung nicht verbietet. Allerdings ist nirgends festgelegt, wie viele Stunden hierfür zulässig sind. Laut einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Wesel in Deutschland ist eine private Internetnutzung von 80 bis 100 Stunden im Jahr durchaus vertretbar.

Ist ein Mitarbeiter jedoch ohne Erlaubnis seines Chefs privat im Web unterwegs, muss er mit einer Abmahnung und schlimmstenfalls mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Kündigung auch sofort ausgesprochen werden. Das wäre laut dem Bericht dann der Fall, wenn sich ein Mitarbeiter trotz Surfverbots illegale Dateien, beispielsweise mit pornografischem Inhalt, aus dem Internet zieht.

Privat bleibt privat
Private E-Mails dagegen dürfen vom Arbeitsplatz aus versendet werden, solange dies der Arbeitgeber nicht ausdrücklich verbietet. Dabei bleibt private Post auch im Büro privat, denn der Arbeitgeber darf sie nicht lesen. In geschäftliche Mails jedoch darf er Einblick nehmen. Allerdings muss er seine Mitarbeiter darüber informieren, dass er ihren Schriftverkehr überwacht.