OGH fällte Urteil zu Internet-Inhalt: Provider in Streitfällen nur bedingt haftbar

Haftet auch der Internetanbieter, wenn ein Provider-Kunde Inhalte auf seiner Webseite veröffentlicht, die nicht rechtskonform sind? Mit dieser Frage hat sich der Oberste Gerichtshof beschäftigt und in einem aktuellen Fall die Internetprovider zum Teil entlastet. Wie der Anbieter Nextra mitteilte, sind Internet Service Provider (ISPs) nur dann "zur Tätigkeit verpflichtet, wenn die Rechtsverletzung auch für einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offenkundig ist".

Im konkreten Fall hatte die Homepage eines Nextra-Kunden keine AGBs, kein Impressum und keine Tarifangaben bei Mehrwertnummern enthalten.

"Internet Provider sind Dienstleister und sollen bei Streitfällen, die ihre Kunden haben, nicht zum Richter gemacht werden. Das war immer unsere Ansicht und es freut uns, dass der OGH das auch so sieht," betonte der Chef der Internet-Lobbyingorganisatio ISPA, Kurt Einzinger. (apa/red)