Niederlande dreht "The Birate Bay" ab:
Gericht spricht ein nationales Verbot aus

Die schlechten Nachrichten für die Mitte April verurteilten Betreiber der schwedischen Torrent-Tracker-Webseite The Pirate Bay scheinen nicht aufhören zu wollen. Nachdem erst vor wenigen Tagen bekannt geworden ist, dass die Filmstudios in Hollywood mit einer weiteren Klage die endgültige Abschaltung der Online-Plattform erzwingen wollen, müssen sie nun bereits die nächste negative Neuigkeit verdauen. So hat die niederländische Anti-Piraterie-Organisation BREIN, die sich für die Rechte der Kreativwirtschaft des Landes einsetzt, vor einem Gericht in Amsterdam ein nationales Verbot der Filesharing-Seite erwirkt.

Der verkündete Urteilsspruch sieht vor, dass die "Piratenbucht" ihre Aktivitäten in den Niederlanden innerhalb von zehn Tagen einzustellen hat. Wenn der richterlichen Anordnung nicht Folge geleistet wird, müssen die Seitenbetreiber eine Strafe von 30.000 Euro pro Tag zahlen. Die Maximalstrafe wurde auf drei Mio. Euro festgelegt.

Als Begründung für das harte Urteil beruft sich das Amsterdamer Gericht auf den enormen wirtschaftlichen Schaden, den das Torrent-Tracker-Portal durch die geleistete Beihilfe zu millionenfachen Piraterieverstößen in den Reihen der Kreativschaffenden angerichtet habe. "The Pirate Bay ist jeden Tag für Millionen von Copyright-Vergehen verantwortlich und sollte daher für niederländische Besucher nicht zugänglich sein", zitiert der BitTorrent-News-Blog TorrentFreak den zuständigen BREIN-Anwalt.

Berufung gegen Urteil
Für Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde, und Fredrik Neij, die drei in der Klageschrift genannten Betreiber der schwedischen Filesharing-Plattform, kam das Amsterdamer Urteil dabei offensichtlich vollkommen überraschend. Dem Pirate-Bay-Sprecher Sunde zufolge, habe man gar nicht gewusst, dass überhaupt ein derartiges Gerichtsverfahren in den Niederlanden laufe. "Wir haben keine offizielle Vorladung bekommen", so Sunde. Man werde sich nun erst einmal einen Rechtsbeistand suchen und auf jeden Fall Berufung gegen den Gerichtsentscheid einlegen.

Besonders interessant am Urteil des Amsterdamer Gerichts ist der Umstand, dass der zuständige Richter im Fall von Pirate Bay einräumt, dass die Seite eigentlich keinen nachvollziehbaren registrierten Besitzer zu haben scheint. Dennoch, so die vertretene juristische Auffassung, würden die drei oben genannten Betreiber für die Urheberrechtsverstöße, die mithilfe der Seite begangen werden, die volle Verantwortung tragen.

Käufer übernimmt Strafe
Für den Fall, dass der bereits angekündigte Verkauf der Torrent-Plattform an das schwedische Unternehmen Global Gaming Factory zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann und sich auch dann am Piraterie-fördernden Konzept der Seite nichts ändert, werde diese Verantwortung aber an den neuen Besitzer übergehen. Dieser müsse dann auch für die 30.000 Euro Tagesstrafe aufkommen, die nach Ablauf der Zehntagefrist für jeden weiteren Tag des Betriebs der Seite in den Niederlanden eingefordert wird.

(pte/red)