Nach Festnahme der Wiener "Al Kaida":
Maria Berger plant nun Online-Überwachung

Eine Online-Fahndung sei im Rahmen des Großen Lauschangriffs schon jetzt möglich, erklärte Justizministerin Maria Berger bei einer Pressekonferenz. Es wäre aber besser, diesen Bereich explizit zu regeln. Ob es dazu einer neuen gesetzlichen Regelung bedürfe, werde derzeit geprüft. "Man kann den Standpunkt vertreten, dass das mit dem Großen Lauschangriff schon jetzt möglich ist", wobei Berger betonte, dass die rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten werden müssen und eine richterliche Genehmigung sowie die Überwachung durch den Rechtsschutzbeauftragten notwendig ist.

Sie selbst wäre eher für eine gesetzliche Regelung. Dabei gehe es natürlich nicht um eine flächendeckende Überwachung von Bürgern einer bestimmten Glaubensrichtung. Es könnte die Überwachungsmöglichkeit, die jetzt zur Anwendung komme, ergänzt werden. Denn die neuen technischen Möglichkeiten mit dem Internet - "die Wanze ist nicht direkt im Computer, sondern im Trojaner" - unterscheiden sich in der rechtlichen Qualität nicht von dem, was bisher im Rahmen der Überwachung möglich sei.

Rechtexperte: Gleiche Situation wie bei Lauschangriff
Der Rechtsschutzbeauftragte für besondere Ermittlungsmaßnahmen Gottfried Strasser plädiert ebenfalls für die verdeckte Online-Fahndung - allerdings unter den strengen Voraussetzungen, die für den großen Lausch- und Spähangriff gelten. Die bisherigen Instrumenten seien sicherlich sehr zielführend, aber hinsichtlich der Online-Untersuchung würde eine "klare Rechtslage fehlen", betonte Strasser im ORF-Radio-"Abendjournal".

Auch Rechtsschutzbeauftragter für "klare Regelung"
Für die verdeckte Online-Fahndung - also z.B. die Ausspähung von Computern durch Sicherheitsbehörden per Trojanern - sei eine klare Regelung nötig, "um die nötige Rechtssicherheit zu gewähren", betonte Strasser. Eine solche sollte der Regelung zum großen Lauschangriff folgen - also eine richterliche Genehmigung und die Kontrolle des Rechtsschutzbeauftragten vorsehen.

Keine Details verraten wollte Strasser zu dem jüngsten großen Lauschangriff, der zur Festnahme dreier Islamisten führte - und der auch über seinen Schreibtisch ging. Seit Einführung Ende der 90er-Jahre gab es ein knappes Dutzend großer Lauschangriffe. Die "Erfolgsquote" liegt laut Strasser bei 50 Prozent: "Erfolg bewerte ich dahin, dass es in diesen Fällen zu Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen gekommen ist, teils auch zu vieljährigen Haftstrafen."

(apa/red)