Zusatzvolumen zu Wucherpreisen

Mit dem Griff zum Smartphone stehen viele schon mit einem Bein in der Kostenfalle. Allzu oft wird nämlich übersehen, dass teils horrende Gebühren anfallen, wenn die Pauschale für das mobile Datenpaket überschritten wird. In dieser Causa wurden im Jahr 2010 rund 1.370 Fälle (plus 31 Prozent) an die Schlichtungsstelle der Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) herangetragen. Bei einem 12 Gigabyte-Datentarif für 11,90 Euro pro Monat würden weitere 12 GB rund 3.072 Euro kosten, rechnete RTR-Geschäftsführer Georg Serentschy vor. Dieses Datenvolumen könne man mit Multimedia-Anwendungen schon innerhalb von vier Stunden verbrauchen. Der durchschnittliche Streitwert bei Datentarif-Rechnungen liegt bei rund 620 Euro.

Die Mobilfunkanbieter hätten beim mobilem Internet "unzureichende Schutzmechanismen" gegen hohe Rechnungen, kritisierte der RTR-Geschäftsführer. Wie beim Auslands-Daten-Roaming wünsche er sich eine SMS, mit der man die weitere Datennutzung bestätigen müsse. Aber es bedürfe auch "mündiger Konsumenten" die nicht einfach eine SIM-Karte ohne Datentarif ins Smartphone stecken würden. "Dann wird es sofort richtig teuer." Das Mobilfunkunternehmen Orange löst seit kurzem die Datentarif-Problematik bei Neukunden etwas anders: Bei Überschreitung des Datentarif-Pakets wird die Internetverbindung auf 64 Kilobyte heruntergedrosselt, aber ohne weitere Kostenverrechnung.

Ein besonders spektakulärer Preisschock-Fall ereignete sich dieses Jahr in Vorarlberg. Ein Skilehrer aus Stuben am Arlberg hatte mit seinem Smartphone rund 25.000 Euro versurft. Der Mobilfunker erließ dem Kunden aber in Folge die Rechnung, dieser musste aber einen Datentarif-Vertrag für 24 Monate abschließen.

Shocking bills
Auch im Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle übt die RTR deutliche Kritik an den Mobilfunkern: "Ganz verständlich ist es nicht, dass sich eine Problematik über die Jahre derart entwickeln kann, ohne dass strukturelle Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Mittlerweile muss man in diesem Zusammenhang von echten Kostenfallen sprechen."

Möglicherweise werden die shocking bills aber bald der Vergangenheit angehören: Im Begutachtungsentwurf für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird der RTR eine Möglichkeit eingeräumt, den Netzbetreibern Kostenbegrenzungsverpflichtungen aufzuerlegen.

4.400 Beschwerden
Insgesamt brachten Konsumenten im Jahr 2010 rund 4.400 Fälle (plus 3,4 Prozent) bei der RTR-Schlichtungsstelle ein. 17 Prozent der Probleme entfielen auf den Bereich Festnetz und 83 Prozent auf Mobiltelefonie. In rund 35 Prozent der Fälle konnte eine Einigung, großteils Kulanzlösungen, erzielt werden. Rund 42 Prozent aller Verfahren entfielen auf T-Mobile/tele.ring.

Der RTR-Geschäftsführer berichtete außerdem von "gehäuften Fällen" von gehackten Festnetz-Nebenstellen mit hohen Streitwerten. Hacker würden die Telefonanlagen, meist von Unternehmen, zu einem "privaten Call-Shop" umfunktionieren und die Gesprächsminuten weiterverkaufen. Es habe 2010 insgesamt 17 Fälle in Österreich gegeben, einen sogar mit einem Streitwert von 300.000 Euro. Meist mit dem Beginn des Wochenendes würden die ersten "missbräuchlichen Verbindungen" hergestellt, so die RTR. Ursache seien "fahrlässig gewartete Telefonanlagen". Unter anderem würden Standardpasswörtern nicht verändert oder Warnhinweise der Hersteller nicht beachtet.

Mehr Informationen
Handlungsbedarf sieht Serentschy auch bei den Internetanschlüssen von österreichischen Haushalten: Laut einer Umfrage haben 27,3 Prozent der Befragten keinen Internetanschluss zu Hause und sogar mehr als 60 Prozent der über 60-jährigen. Auch Personen mit geringem Einkommen würden sich nicht für die Möglichkeiten des Internet interessieren beziehungsweise würden sich nicht damit auskennen. Hier müssten Maßnahmen von Industrie und Politik gesetzt werden, forderte der RTR-Chef.