Junger "Sasser"-Autor kommt vor Gericht: 19-Jähriger richtete Millionenschaden an!

Vor gut einem Jahr trieb der Internet-Wurm "Sasser" sein Unwesen im virtuellen Netz. Weltweit infizierte der Wurm Computer und legte ganze Systeme lahm. "Sasser" entwickelt hatte ein damals 17-Jähriger aus Waffensen im Kreis Rotenburg/Wümme in Niedersachsen. Am Dienstag beginnt der Prozess gegen ihn vor dem Landgericht Verden. Die Anklage lautet auf Vergehen der Datenveränderung, Computersabotage und Störung öffentlicher Betriebe. Verhandelt wird nach dem deutschen Jugendstrafrecht. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.

Drei Verhandlungstage hat das Gericht festgelegt. "Wenn der Angeklagte im Prozess geständig ist, wird es ein kurzes Verfahren", sagte die Sprecherin des Landgerichts, Katharina Krützfeldt. Die Zeugenliste ist zwar mehrere Seiten lang, doch wurden zunächst nur fünf Zeugen geladen. Bei jedem Prozesstag wird ein Diplom-Informatiker als Sachverständiger dabei sein. Welche Strafe am Ende für den jetzt 19 Jahre alten Jugendlichen raus kommt, bleibt abzuwarten.

Nach dem Strafgesetzbuch droht Erwachsenen für diese Vergehen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Im Jugendstrafrecht geht es dagegen mehr um Erziehung. "Deshalb muss das Gericht die Strafe so bemessen, dass eine erzieherische Wirkung auf den Jugendlichen noch möglich ist", sagt Krützfeldt. Eine Gefängnisstrafe dürfe nur verhängt werden, wenn beim Täter schädliche Neigungen vorlägen und leichtere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichten, oder die besondere Schwere der Schuld gegeben sei.

Bekannter hat Sasser-Autor verpfiffen
Aufgeflogen war der Computer-Freak im Mai 2004 durch einen Tipp aus seinem Bekanntenkreis. Er ist mit Computern quasi aufgewachsen. Seine Eltern haben ein Computer-Service-Geschäft. Bei der Hausdurchsuchung stellten die Ermittler umfangreiches Beweismaterial sicher. Der Polizei gestand der "Sasser"-Erfinder seine Tat. Er hatte einen Virus entwickelt, der eine Schwachstelle in den Microsoft Betriebssystemen Windows XP und 2000 ausnutzte. Ein infizierter Computer reichte so den Virus an den nächsten weiter. So musste die US-Fluggesellschaft Delta Airlines an einem Wochenende sämtliche Flüge streichen, bei der Europäischen Kommission fielen PC-Systeme aus.

Sein Verteidiger Jens Möwe rechnet mit einem kurzen Verfahren. "Ich gehe davon aus, dass wir am dritten Tag fertig sind." Sein Mandant werde sein Geständnis vor Gericht wiederholen. Das Strafmaß werde sicher davon abhängen, welche Schäden tatsächlich entstanden sind. "Eine Wiederholungsgefahr sehe ich bei ihm nicht, er hat seine Lektion gelernt."

Schaden in Millionenhöhe
Die Staatsanwaltschaft Verden hat einen Schaden von rund 130.000 Euro ermittelt. Allerdings wird weltweit mit einem Schaden von mehr als einer Million Euro gerechnet. Die Geschädigten können ihre Ansprüche in einem gesonderten Zivilverfahren geltend machen. Nach Angaben von Möwe sind einige Verfahren beim Amtsgericht Verden anhängig. Es gebe aber noch keine Urteile und, fügt Möwe hinzu: "Es ist bei dem Jungen nichts zu holen." (apa)