Internet-Shopping: Arbeiterkammer warnt vor Tücken

Die Tiroler Arbeiterkammer warnt vor Tücken beim Internet-Shopping. Besonders Nebenkosten könnten Einkaufstour im Netz verteuern! Bei einem Test der Konsumentenschützer der Kammer habe der Rücktritt vom Kauf eines Computerspiels und die Rückabwicklung "nicht immer reibungslos" funktioniert. Auch die Nebenkosten wie Versandspesen oder Einfuhrabgaben bei Bestellungen in Nicht-EU-Ländern könnten die Einkaufstour im Netz erheblich verteuern.

Beim Test wurde das PC-Spiel "Tomb Raider - The Angel of Darkness" bei fünf verschiedenen Anbietern im EU-Raum bestellt, zwei aus Österreich, zwei aus Deutschland, einem aus Frankreich, und einem Anbieter in den USA. Die Lieferzeit habe bei einem der beiden österreichischen Anbieter einen Werktag gedauert, bei dem anderen sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag gezählt habe.

Beide deutschen Firmen hätten innerhalb von vier Werktagen geliefert. Bei den USA sei die Lieferzeit abhängig von der Bezahlung der vom Anbieter vorab nicht erwähnten Einfuhrabgaben und Abwicklungskosten bei einer österreichischen Speditionsfirma gewesen. Erst nach Einlangen des Betrages bei dieser Firma wurde das Spiel ausgehändigt. Die Lieferzeit betrug zehn Werktage. Aus Frankreich sei es bis zum Schluss der Erhebung zu keiner Lieferung gekommen.

Zoll schafft zusätzliche Kosten
Bei allen Anbietern habe der vorausberechnete Rechnungsbetrag mit dem tatsächlich verrechneten Betrag übereingestimmt. Nur bei der Lieferung aus den USA sind die hier durch die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) zusätzlich entstehenden Kosten in Höhe von 32,40 Euro nicht erwähnt worden.

Bei den österreichischen Anbietern wurde die Zahlungsform "per Nachnahme" gewählt. Bei allen anderen Anbietern wurde das PC-Spiel per Kreditkarte bezahlt. Bei Anbietern mit Sitz außerhalb Österreichs war die Bezahlung gerade auch bei Erstbestellern per Kreditkarte oder per Vorauskasse Voraussetzung. Bei Bezahlung per Nachnahme fielen allerdings Nachnahmegebühren in der Höhe von durchschnittlich Euro 3,70 an, während bei Bezahlung per Kreditkarte keine zusätzlichen Kosten mehr auftraten.

Keine Zahlung per Erlagschein
Eine Bezahlung per Erlagschein, die für den Konsumenten die beste Lösung wäre, war bei keinem der Anbieter bei Erstbestellung möglich. Eine Rücktrittsmöglichkeit war bei jeder der sechs Firmen entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen. Nur die Art und Weise, wie die Rücksendung abzuwickeln war, war von Firma zu Firma unterschiedlich. Es wurde jeweils das original verschweißte PC-Spiel samt Originalrechnung und Rücktrittschreiben rückgesandt.

Eine österreichische Firma hatte zwar das Rücktrittsrecht in ihren Bedingungen korrekt verankert. Nachdem der Rücktritt erklärt worden war, wurde das PC-Spiel jedoch wieder rückübermittelt mit dem Hinweis, dass für Software dieses Rücktrittsrecht nicht gelte. Das sei eine Fehlinformation gewesen. Denn solange ein PC-Spiel nicht entsiegelt wurde, könne auch wirksam innerhalb der Rücktrittsfrist der Rücktritt erklärt werden. Dies wurde der Firma mitgeteilt, die den Rücktritt dann akzeptiert habe.

(apa/red)