Initiative gegen Mängel beim Internet-Shopping: Ministerium überprüft Webshops

Heimische Internet-Händler halten nicht immer alle relevanten Rechtsvorschriften ein. Das Konsumentenschutzministerium gab Ende 2004 bei der Arge Daten eine Überprüfung österreichischer Webshops in Auftrag. Es wurden vor allem jene Bestimmungen überprüft, die es Konsumenten erleichtern, Geschäfte sicher über das Internet abzuwickeln.

"Mängel zeigten sich bei den Informationen zum Bestellvorgang und über das bestehende Rücktrittsrecht beim Online-Handel auf Grund des Konsumentenschutzgesetzes, vor allem aber bei den Anforderungen an die sichere Datenübertragung bei der Erfassung der persönlichen Daten", betonte Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek. Auch stellten zu wenig Händler klar, ob mit den Kundendaten gehandelt werde oder verwiesen nicht auf das dazu bestehende Widerrufsrecht.

Verbesserung eingetreten
Sofern erforderlich wurden die Firmen angeschrieben und über den Rechtsrahmen informiert. Bei einer Folgeuntersuchung nach sechs Wochen konnte eine signifikante Verbesserung der Webauftritte festgestellt werden. Auf Grund von Rückmeldungen der Firmen wurde klar, dass viele - vor allem kleinere Firmen - die Anforderungen an den kundenfreundlichen Web-Verkauf unterschätzen und zu wenig auf standardisierte Verkaufs-Software zurückgreifen. "Keinesfalls hinnehmen will ich die Mängel bei der sicheren Datenübertragung, die von den Firmen mit nur geringem Aufwand beseitigt werden könnten. Hier werden allenfalls rechtliche Klarstellungen erforderlich sein", so Dolinschek weiter.

Um den Konsumenten die Entscheidung, wo sie ihre Käufe im Internet tätigen, zu erleichtern, hat das Konsumentenschutzministerium die "10 Regeln des Internet-Einkaufes" erstellt. (apa/red)