In Italien: E-Mail mit digitaler Signatur gilt als Einschreiben

Künftig werden in Italien E-Mails, die mit einer so genannten digitalen Signatur versehen sind, rechtlich wie eingeschriebene Briefe behandelt. Das sieht ein entsprechendes Dekret des Ministers für Technologie, Lucio Stanca, und des Ministers für Öffentliche Verwaltung, Luigi Mazzella, vor, das vom italienischen Ministerrat angenommen wurde. Somit wird der Austausch wichtiger offizieller Dokumente über den Postweg möglicherweise schon bald der Vergangenheit angehören.

Der digital signierte Mail-Verkehr wird aber nicht nur zwischen Behörden, sondern auch zwischen Privatpersonen auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt. Die Vorteile sind für alle Seiten evident: Dokumentenübermittlung in Echtzeit, 24 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr.

Für die italienischen Behörden bedeutet das Dekret eine nicht unwesentliche Kostenersparnis. Im Vergleich zu herkömmlichen eingeschriebenen Papierdokumenten, die per Post verschickt werden, kostet die entsprechende E-Mail-Variante nicht einmal ein Zehntel. Auch beim Papierverbrauch können Kosten eingespart werden: So konnte allein das Außenministerium seit der Umstellung vom dienstlichen Telegramm zur E-Mail im vergangenen Jahr den Papierverbrauch bereits um 17 Tonnen reduzieren. Die weitgehende Umstellung zur papierlosen Kommunikation in der gesamten öffentlichen Verwaltung werde mehrere Mio. Euro pro Jahr einsparen, zeigte sich Stanca überzeugt, der das Dekret als "Akt der Modernität" bezeichnete.

Auch die technische Umsetzung ist bereits geregelt: Der User erstellt sein Dokument mit herkömmlichen Programmen (z.B. Word) am Computer. Anschließend wird das Dokument in das gängige und von allen Computersystemen lesbare PDF-Format (z.B. mit der kostenlosen Software Acrobat Reader) konvertiert und verschlüsselt als E-Mail-Attachment verschickt, wobei die E-Mail selbst mit einer digitalen Signatur versehen werden muss. Diese Signatur wird - ähnlich wie in Österreich - von einem behördlich anerkannten Zertifizierungsdienst vergeben. (apa/red)