Gratis bedeutet nicht immer kostenlos: Wie man Internet-Abzockern nicht ins Netz geht

Gratis bedeutet nicht immer kostenlos. Diese Erfahrung mussten schon zahlreiche Internetnutzer machen. Die AK hat nun www.my-downloads.de einen Riegel vorgeschoben. Die gratis Software zum Herunterladen entpuppte sich als kostenpflichtiges Abo. Die AK klagte beim Handelsgericht Wien und bekam in zweiter Instanz recht: Preis, Leistung, Rücktrittsrecht nur in den Geschäftsbedingungen oder im Fließtext reichen nicht - auch dann nicht, wenn die Geschäftsbedingungen per E-Mail geschickt werden. Wichtige Vertragsbestimmungen müssen klar und deutlich sichtbar angegeben sein. "Das Urteil gilt nur für den Beklagten, hat aber Klarstellung für alle unseriösen Anbieter", sagt AK Konsumentenschützer Robert Mödlhammer.

Die AK brachte Anfang 2010 eine Klage gegen die Premium Content GmbH aus Deutschland ein. Die Anbieter warben auf der Webseite www.my-downloads.de mit gratis erhältlicher Software wie Open Office, Adobe Reade oder Flash Player zum Herunterladen. Die kostenlose Software war mit einem zweijährigen Abo zum Preis von bis zu 200 Euro verbunden. "Wir haben geklagt, weil die Angaben irreführend sind", betont Mödlhammer. Der Anbieter muss über Preis, Leistung, Rücktrittsrecht deutlich und verständlich informieren, so das Urteil des Gerichts. Das Urteil ist rechtskräftig.

Preise im Kleingedruckten
"Immer wieder tappen vor allem Jugendliche in vermeintliche Gratis-Angebote im Internet", sagt Mödlhammer. "Wer einmal seine Daten abgesendet hat, wird auch schon zur Kassa gebeten. Denn Preisangaben sind im Kleingedruckten versteckt", so Mödlhammer. "Wer nicht zahlt, dem wird sofort mit Anwalt, Gerichtskosten und Strafanzeigen gedroht. Das schüchtert viele ein und sie zahlen."

Unseriöse Anbieter machen auf diese Art und Weise schnelles Geld im Internet. Die Webadressen und Anbieter ändern sich laufend oder es wird auf andere Seiten umgeleitet. Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs schrecken die Betreiber nicht wirklich ab. Die Kosten zahlen sie aus der Portokassa - im Schnitt 1.000 Euro. "Hingegen beträgt der Schaden für die Konsumenten jährlich rund zehn Millionen Euro", so Mödlhammer.

Schutz vor unseriösen Angeboten
Wer einige einfache Regeln befolgt, kann sich davor schützen, unseriösen Web-Anbietern ins Netz zu gehen. So verlocken gratis Angebote auch klingen mag, man sollte sich keinesfalls vorschnell registrieren. Oft hilft schon eine einfache Suche über Google, um mehr über den Anbieter in Erfahrung zu bringen und besser einschätzen zu können, ob hinter dem vermeintlichen Schnäppchen nicht doch Abzocke steckt.

Bevor man sich für ein Service anmeldet, sollte man die gesamte Internetseite inklusive der Geschäftsbedingungen durchlesen. Zudem sollte man vorsichtig mit persönlichen Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer umgehen.

Zahlungen sollten nie im Vorfeld getätigt werden. Erhalten Sie unerwartet eine Rechnung, nutzen Sie umgehend Ihr Rücktrittsrecht. Tun Sie das schriftlich und eingeschrieben. Musterbriefe finden Sie auf der Internetseite der Arbeiterkammer .

(red)