Google darf Domains verkaufen: Suchriese will allerdings nicht aktiv ins Geschäft

Google hat seinen umfangreichen Aktivitäten jetzt eine weitere hinzugefügt: die Registrierung von Domains (Internet-Adressen). Das Unternehmen will allerdings nicht aktiv in dieses Geschäft einsteigen. Google erklärte, man habe die Genehmigung für den Verkauf von Domains nur deshalb bei der der Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation For Assigned Names and Numbers) beantragt, um jährlich einige tausend Dollar an Registrierungskosten zu sparen.

Wie viele große Firmen lässt sich Google jeden Monat hunderte Web-Adressen registrieren, darunter auch solche, die ähnlich aussehen wie der eigene Markenname. So hatte die Registrierung von gbrowser.com durch Google sofort Spekulationen ausgelöst, dass die Firma an der Entwicklung eines eigenen Browsers arbeite. Angeheizt wurde dies noch durch die Verpflichtung von Ben Goodger, einem der Entwickler des Firefox-Browsers. Google hat dies aber zurückgewiesen. Goodger sei wegen seiner Fähigkeiten unter Vertrag genommen worden und nicht, weil Google einen Browser entwickeln wolle.

Eine Domain (z. B. apa.at) kann man für eine Homepage-Adresse (www.apa.at) und für E-Mail Adressen (e-mail@apa.at) verwenden. Technisch gesehen ist ein Domain-Name die für Menschen leichter merkbare Übersetzung einer numerischen IP-Adresse, die im Internet jeden Rechner eindeutig identifiziert.

200.000 Euro Strafe
Google muss indes 200.000 Euro Strafe zahlen, weil über sein Werbesystem "AdWords" Käufer auf die Seiten illegaler Anbieter von Taschen der Luxusmarke Louis Vuitton geführt wurden. Ein Pariser Gericht verurteilte den weltgrößten Suchmaschinen-Anbieter wegen "Markenpiraterie, unlauteren Wettbewerbs und irreführender Werbung". Die Gerichtsentscheidung schütze die Verbraucher und werte AdWords "als Werbetätigkeit mit täuschendem Charakter", erklärte die Firma Louis Vuitton Malletier in Paris.

Wegen AdWords hatte sich Google bereits Klagen des Versicherers AXA und von Reisebörsen eingehandelt. AdWords verweist Internetnutzer auf gesponserte Verbindungen. Dabei können werbende Unternehmen sicherstellen, dass ihre Website bei der Eingabe bestimmter Suchwörter auf dem Bildschirm des Suchers im Werbeumfeld prominent angezeigt wird. Im Falle Louis Vuitton wurden gefälschte oder illegal erworbene Markenprodukte über das Internet angeboten. Vuitton verkauft seine Taschen aber nur über sein eigenes Händlernetz. (apa)