Gerichtsurteil: Tauschbörsen haften nicht für Urheberrechtsverletzungen der User!

Die Musik- und Filmindustrie musste in den USA eine empfindliche Niederlage vor Gericht einstecken. In einem Urteil wurde entschieden, dass die Hersteller der P2P-Software nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer User verantwortlich sind und daher auch nicht dafür haften. Ein Bundesberufungsgericht in Los Angeles befand zudem, dass von Industrievertretern geforderten Maßnahmen auf eine Reform der geltenden Standards des Urheberrechts hinauslaufen würden.

Ein solcher Schritt wäre "nicht weise", hieß es in der Entscheidung, die den Firmen wie Grokster, Streamcast Networks und Sharman Networks Recht gab. Die Geschichte zeige, dass sich die Märkte bei jeder neuen Technologie selbst korrigierten.

Die Musikindustrie hat in den vergangenen Jahren Umsatzeinbußen hinnehmen müssen und macht dafür insbesondere den illegalen Tausch von Musikdateien im Internet verantwortlich. Viele Nutzer der Tauschdienste sprechen dagegen von einem schlechten Musikangebot. Die Filmindustrie erleidet nach eigenen Angaben durch illegale analoge Kopien - zum Beispiel von Videokassetten - mehr als 3,5 Mrd. Dollar (2,83 Mrd. Euro) Verluste im Jahr und fürchtet, dass durch die digitale Technologie noch viel höhere Verluste entstehen könnten.

Keine Stellungnahme der Musikindustrie
"Wir sind absolut begeistert", sagte eine Vertreterin der Softwarefirmen zu dem Urteil. Vertreter der Branchenverbände der US-Musikindustrie RIAA und der Filmindustrie MPAA waren zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Vertreter der Musik- und Film-Industrie hatten die Softwarefirmen im Februar für die illegalen Tauschaktionen mit verantwortlich gemacht und gefordert, ihre Produkte müssten Filter enthalten, um die Übertragung von urheberrechtlich geschütztem Material zu verhindern. Die Firmen wiesen dies zurück und erklärten, dies käme einer Schließung ihrer Dienste gleich.

Softwarefirmen verletzten das Recht nicht
Das Gericht befand, dass die Softwarefirmen nicht zu den Rechtsverletzungen beigetragen hätten. Zudem nähmen die Dienste nicht die überwachenden und beaufsichtigenden Funktionen ein, die in vergangenen Fällen Grund für eine Haftung gewesen seien.

Dem Branchenverband Recording Industry Association of America (RIAA) gehören Unternehmen wie Sony, Time Warner und Bertelsmann an. (apa/red)