Geheime Jacko-Dokumente veröffentlicht:
Anklagedetails auf Webseite frei zugänglich

Wichtige Dokumente im Missbrauchprozess gegen Michael Jackson, die vom Gericht unter Verschluss gehalten werden, sind jetzt auf einer Webseite einzusehen. Der Internetdienst "Thesmokinggun.com" hat am Donnerstag Hunderte Seiten aus der über 1.900 Seiten starken Mitschrift von Zeugenaussagen vor einer Anklage-Jury veröffentlicht. Sie enthalten detaillierte Schilderungen über sexuelle Handlungen Jacksons.

Vor zehn Monaten hatte der Hauptzeuge der Anklage, ein jetzt 15 Jahre alter Bursche, vor einer Grand Jury die Vorwürfe gegen den Sänger erhoben. Insgesamt wurden 41 Zeugen angehört, darunter sechs Mitglieder der Familie des jugendlichen Anklägers.

Richter Rodney Melville hat ihm Rahmen strikter Schweigeauflagen für alle Prozessbeteiligten auch die Vernehmungsprotokolle geheim gehalten. Verschiedene Medienorganisationen haben die Veröffentlichung der Dokumente beantragt. Bereits Mitte Jänner waren Einzelheiten aus den Mitschriften an die Öffentlichkeit durchgesickert. So zitierte der Sender ABC aus der Aussage des Burschen, dass der Popstar ihm Alkohol aufdrängte, obwohl der nun 15-Jährige damals erklärte, das könne nicht gut für ihn sein, da er nur noch eine Niere habe. Sein jüngerer Bruder gab zu Protokoll, dass Jackson sich den Kindern nackt zeigte. Jackson habe den Kindern pornografische Bilder gezeigt und dabei unanständige sexuelle Bemerkungen gemacht.

Die Betreiber der Webseite "Thesmokinggun.com" gaben die Quelle für die Dokumente nicht preis. Herausgeber William Bastone verteidigte die Freigabe der versiegelten Dokumente damit, dass die Öffentlichkeit ein Anrecht auf die Informationen habe, berichtete die "Los Angeles Times".

Jacksons Anwalt Thomas Mesereau protestierte bereits im Jänner dagegen, dass diese internen Gerichtsakten an die Öffentlichkeit gelangten. Er wies ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Anhörung vor der Anklage-Jury allein um die Zulassung des Strafverfahrens gegangen sei. Eine solche "Grand Jury" befindet nach US-Recht im Gegensatz zur späteren Prozess-Jury nicht über Schuld oder Unschuld, sondern nur darüber, ob die Anklageerhebung rechtens ist oder abgelehnt werden muss. (apa/red)