Frau ersteigert Haus um 2,50 Euro: Rechts- streit zw. ihr und Anbieter ausgebrochen!

Gültig oder ungültig? Eine Frau aus dem deutschen Landkreis Paderborn will dafür kämpfen, dass ihr nach einer Internetauktion ein Haus für 2,50 Euro gebaut wird. Der Anbieter aus der Region Kaiserslautern bestreitet hingegen, dass die Auktion gültig war und verlangt mindestens 104.000 Euro für das noch zu bauende Eigenheim. "Wir werden Klage vor dem Landgericht Kaiserslautern einlegen", sagte der Anwalt der Frau, Achim Riesenberger aus Paderborn, und bestätigte damit deutsche Medienberichte.

Der Verkäufer habe beim Start der Auktion bei der Internet-Börse eBay ein Mindestgebot von einem Euro eingesetzt, sagte Riesenberger. Mit ihrem Gebot von 2,50 Euro habe seine Klientin dann zum Auktionsschluss den Zuschlag erhalten und den Betrag umgehend an den Verkäufer überwiesen. Dieser wehre sich nun aber mit dem Hinweis auf eine Klausel in dem Angebot: "Irrtum vorbehalten, nicht unter 104.000 Euro, das Haus kann unter dem Preis nicht gebaut werden." Nach Ansicht von Riesenberger ist diese Ausschlussklausel aber nicht gültig. Nach den Regeln von eBay hätte der Verkäufer in diesem Fall als Mindestgebot den Betrag von 104.000 Euro festsetzen müssen.

Auch der Hinweis des Verkäufers, nur als Vermittler, nicht als Eigentümer des Hauses aufgetreten zu sein, kommt für den Anwalt zu spät. "Das hätte er vorher deutlich sagen sollen. Im Internet stand nur: "Wir bauen das Haus."" Aus diesen Gründen hält Riesenberger den Mann für verpflichtet, das Haus nun auch tatsächlich für 2,50 Euro zu bauen. Wenn die Frau Prozesskostenbeihilfe gerichtlich genehmigt bekommt, wolle sie vor Gericht um den Hausbau kämpfen. (apa)