EU prüft britisches Spion-Werbesystem:
Bis Ende August Gesetzmäßigkeit geklärt

Die Regierung Großbritanniens hat bis Ende August Zeit, um auf eine Anfrage der EU-Kommissarin Viviane Reding zum heftig umstrittenen Einsatz des Online-Werbesystems Phorm zu reagieren. Wie die BBC berichtet, wird von der britischen Regierung dabei vor allem eine Klarstellung gefordert, ob das Werbesystem eine Verletzung der derzeit geltenden EU-Datenschutzrechtsbestimmungen darstellt oder nicht.

Mit Hilfe von Phorm lassen sich alle besuchten Seiten der Providerkunden analysieren, um aus den so ermittelten Daten ein detailliertes Interessensprofil der Nutzer zu erstellen. So kann den Surfern auf allen Seiten, die sie besuchen, maßgeschneiderte Werbung gezeigt werden. Falls das von Kritikern bereits des Öfteren als "User-Bespitzelungs-Tool" bezeichnete System nicht dem EU-Datenschutzrecht entspricht, dürfe es nicht von Internetprovidern eingesetzt werden, so der Schluss der EU-Kommissarin.

System illegal?
Seit bekannt wurde, dass mehrere britische Internetanbieter, darunter auch die British Telecom, einen Vertrag mit Phorm unterzeichnet hatten, ist eine heftige Diskussion um das Werbesystem entbrannt. Laut Experten der Foundation for Information Policy Research ist das System in Großbritannien illegal. In einem offenen Brief an den Informationsbeauftragten Richard Thomas kritisiert die Organisation, dass die Spion-Werbetechnologie gegen Grundsätze verstoße, die im Regulation of Investigatory Powers Act aus dem Jahr 2000 niedergeschrieben sind. "Das kann nicht ignoriert oder nur als Formalität behandelt werden", sagt Nicholas Bohm, General Counsel bei Fipr. Er habe die Hoffnung, dass der zunehmende Druck der EU den Informationsbeauftragten dazu bewegen werde, das fragwürdige Werbesystem noch einmal einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen.

In Deutschland ist zielgerichtet verschickte Werbung zwar mittlerweile eine gängige Praxis, eine Zusammenarbeit mit Internetprovidern gibt es bislang aber nicht. "Wir wissen von Anfragen der Medienindustrie bei Providern nach bestimmten Daten für ihre eigenen Zwecke. Die Datenauslieferung wird unserer Kenntnis nach aber verweigert", erklärt Marit Hansen, stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein . Tracking-Werbe-Tools wie Phorm würden aber hierzulande bisher nicht eingesetzt. "Es wäre nicht rechtskonform. In Deutschland lässt das Bundesdatenschutzgesetz die Herausgabe individueller Nutzerprofile an Dritte nicht zu", betont Hansen. Eine Ausnahme biete das deutsche Recht lediglich für das Anlegen pseudonymer Nutzungsstatistiken. "Dabei muss aber gewährleistet sein, dass der Nutzer in allgemein verständlicher Form darüber unterrichtet wird und diese Auswertung auch untersagen kann", erläutert Hansen.

Phorm sieht keinen Gesetzesbruch
Phorm selbst gibt sich in Anbetracht der zunehmenden Kritik gelassen, verteidigt die eingesetzte Technologie und sieht darin keinerlei Gesetzesbruch. Das Unternehmen habe kein Problem damit, sich einer gesetzlichen Prüfung zu unterziehen, heißt es von Phorm. Man speichere die erstellten Interessensprofile der Nutzer vollkommen anonymisiert ab. Weder Name noch IP-Adresse sollen den Daten zugeordnet werden. "Phorm speichert keinerlei persönliche Daten", rechtfertigt sich Unternehmenschef Kent Ertugrul.
(pte/red)