EU verschärft Gangart gegen Terrorismus:
Aufrufe zu Terror im Web künftig strafbar

EU verschärft Gangart gegen Terrorismus:
Aufrufe zu Terror im Web künftig strafbar

Das Anstacheln im Internet zu Terrorismus soll nach einem Entwurf der Europäischen Kommission für einen neuen Rechtsrahmen in der gesamten EU künftig strafbar sein. Auch das Rekrutieren oder Ausbilden von Terroristen über das weltweite Computernetz wäre nach dem Regelungsentwurf von EU-Justizkommissar Franco Frattini strafbar.

"Diese Verhaltensweisen sollten in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen strafbar sein, ungeachtet dessen, ob sie über das Internet begangen werden oder nicht", heißt es darin.

Das Maßnahmenpaket der EU gegen Terrorismus soll offiziell am 6. November vorgestellt werden. Es ist eine Ergänzung der Regelungen aus dem Jahr 2002, die unter dem Eindruck der Anschläge in den USA am 11. September 2001 entstanden. Frattinis Paket beinhaltet außerdem Vorschläge zur Registrierung von Flugpassagierdaten und für eine effektivere Verfolgung von Sprengstoffen.

Eindämmung virtueller Vorbereitungen beabsichtigt
Über das Internet würden in Europa terroristische Vereinigungen oder Einzeltäter mobilisiert, heißt es in dem Dokument. Es diene als Informationsquelle über terroristische Methoden und fungiere als virtuelles Trainingscamp. Die EU will das mit neuen Strafregeln eindämmen. Die bestehenden Paragrafen zur Strafverfolgung terroristischer Angriffe in der EU deckten die Verbreitung terroristischer Propaganda und Expertise über das Internet nicht ab. Die Definition terroristischer Straftaten der 27 Mitgliedstaaten müsste angeglichen werden.

Grundrechte müssen gewahrt bleiben
Die Kommission hält dazu fest, dass die Regelungen eine Gratwanderung erfordern, um Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Religionsfreiheit nicht zu verletzen. Öffentliche Meinungsäußerungen über Terrorismus sollen aber ebenso wenig wie wissenschaftliche oder publizistische Berichte zu dem Thema als Aufruf zum Terrorismus gelten. (apa/red)