eBay-Händlern droht eine Rückgabewelle: Urteil über Natur von Web-Auktionen kommt

Gewerblichen Händlern auf der Internet- Plattform eBay droht nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" eine Rückgabewelle. Sollte der deutsche Bundesgerichtshof wie erwartet am 3. November entscheiden, dass Auktionen auf eBay keine herkömmlichen Versteigerungen darstellen, hätte dies dem Bericht zufolge gravierende Konsequenzen für das Kaufen und Verkaufen in dem Internet-Auktionshaus.

Dann stünde fest, dass gewerbliche Anbieter, die bisher keine Widerrufsbelehrung in ihrem Angebot platziert hatten und ein Widerrufsrecht generell abgelehnten, gegen die Vorschriften des Fernabsatzrechts verstießen, zitiert das Magazin den Internet- Experten Holger Gaspers von der Düsseldorfer Kanzlei Strömer Rechtsanwälte. Für diesen Fall sehe der Gesetzgeber vor, dass die 14- tägige Widerrufsfrist nicht abgelaufen sei. eBay-Kunden, die ihren Auktionskauf bereuten, könnten die Ware zurückgeben, auch wenn die Versteigerung bereits Monate zurückliege.

Der BGH muss dem Magazin zufolge über einen Fall entscheiden, bei dem ein Kunde über eBay Schmuck erstanden hatte, den er nicht behalten will. Andere Instanzen wie das Oberlandesgericht Frankfurt und das Landgericht Hof hätten in entsprechenden Urteilen bereits erklärt, dass es sich bei den Auktionen nicht um Versteigerungen im Sinne der Gewerbeordnung beziehungsweise des Bürgerlichen Gesetzbuches handele, hieß es in dem vorab veröffentlichten Artikel weiter. (apa)