E-Government: Gesetz hat Ministerrat passiert

Das E-Government-Gesetz hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Eine Reihe von Behördenwegen soll damit ab dem nächsten Jahr per Internet erledigt werden können. Der Bürger benötigt dazu eine Chipkarte. Auf dieser ist die persönliche Signatur des Bürgers gespeichert, die zur Abwicklung der Verfahren legitimiert.

Bundeskanzler Schüssel sprach nach dem Ministerrat von einem "europaweiten Vorzeigegesetz", das mit allen Bundesländern und Gebietskörperschaften abgestimmt worden sei. Mit dem Gesetz sollen rechtliche, technische und organisatorische Infrastrukturprobleme des elektronischen Datenflusses zwischen Bürger und Behörde geregelt werden.

Schüssel sprach von der "juristischen Geburt der Bürgerkarte". Derartige Karten könnten bei privaten Anbietern erworben werden. Ab 2004 seien aber auch signaturfähige Bankomatkarten geplant. Als dritte Möglichkeit des elektronischen Behördenverkehrs sollen auch Handys mit Bürgerkartenfunktionen eingesetzt werden können.

Konkrete Einsatzmöglichkeiten
Konkret kann die Karte etwa für elektronische Steuererklärungen, für Meldebestätigungen oder etwa für Strafregisterauszüge eingesetzt werden. Ziel sei es, dass bis 2008 sämtliche Behördenwege online abgewickelt werden könne, erläuterte Schüssel. Natürlich müssten den Bürgern aber auch die konventionellen Wege weiter offen bleiben.

Eingerichtet werde auch ein Standarddokumentenregister, das den Umgang mit der Behörde erleichtern soll. Damit entfällt zum Beispiel das Beilegen von Dokumenten bei Amtswegen. Eingeführt wird auch die Amtssignatur, d.h. die sichere elektronische Behördenunterschrift. Geregelt werde ferner die elektronische Zustellung von Dokumenten für all jene, die dies wünschen. Die Zustellkosten liegen nach wie vor beim Amt, meinte Schüssel. (apa)