E-Government-Gesetz: Begutachtungsfrist endet heute

Eine Reihe von Bedenken wurden am Montag im zu Ende gehenden Begutachtungs- verfahren des E-Government-Gesetzs geäußert. So soll etwa die Stammzahl - dabei wird jeder Person ein System verschiedener Zahlen und Kennzeichen zugeordnet - kompliziert und fehleranfällig sein. Mit dem Gesetz soll die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Bürgerkarte ab 2004 geschaffen werden.

Der Benutzer wird mit der Karte künftig eine Reihe von Amtswegen elektronisch von zu Hause, vom Büro oder vom Kiosk aus erledigen können. In der Begutachtung wurde zwar allseits begrüßt, dass nun der elektronische Verkehr mit öffentlichen Stellen gefördert wird. Zahlreiche Detailregelungen stießen aber den diversen Stellen sauer auf.

So kritisiert die Rundfunk und Telekom Beteiligungs-GmbH, dass laut Gesetzestext in einer Übergangsfrist bis 2010 auf die elektronische Signatur verzichtet und stattdessen eine "Verwaltungssignatur" verwendet werden könne. Dies bedeute einen wesentlich niedrigeren Sicherheitsstandard. Das Stammzahl-System sei zu kompliziert.

Im Verfassungsgerichtshof kritisiert man, dass kein Standardformat vorgeschrieben wird. Das könnte zu Informationsverlusten bei der Konvertierung führen. Der Verwaltungsgerichtshof befürchtet dadurch einen Mehraufwand.

Das Land Niederösterreich wiederum sorgt sich um die Frage der Kosten: diese werde im Entwurf weitgehend offen gelassen, wird bemängelt. Außerdem erscheine das Inkrafttreten mit 2004 zu rasch, bis dahin könnten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen nicht geschaffen werden. (apa)