E-Government: Behördliche Zustellungen sind ab sofort auch elektronisch möglich

Die Zustellung amtlicher Schriftstücke ist ab sofort auch elektronisch möglich. Auf der Site, die vom Bundeskanzleramt betrieben wird, sind die relevanten Informationen sowie die Applikationen für das elektronische Zustellservice zu finden. Ein elektronischer Zustellnachweis garantiert den Empfängern wie auch den Absendern einen eindeutigen Nachweis, dass das Schriftstück auch tatsächlich zugestellt wurde.

Um den elektronischen Zustelldienst in Anspruch nehmen zu können, ist eine Registrierung beim behördlichen Zustelldienst erforderlich. Dazu ist die Verwendung einer "Bürgerkarte" nötig. Diese ist über den Mobiltelefonbetreiber A1 oder über den österreichischen öffentlichen Zertifizierungsdiensteanbieter A-Trust anzumelden.

Mit diesem Verwaltungsdienst verfügt Österreich als erstes Mitgliedsland der Europäischen Union über eine sichere elektronische Zustellung. Mit dem neuen Zustellservice können Behörden sowohl einfache Mitteilungen, als auch Sendungen mit Empfangsbestätigung (RSA-Brief) einfach und kostengünstig zustellen. Das geht aus einer Aussendung der "Stabsstelle IKT-Strategie" im Bundeskanzleramt am Mittwoch hervor.

Die Verantwortung für einen einwandfreien Verlauf des Zustellvorganges trägt der elektronische Zustelldienst. Die Nutzer des Zustelldienstes werden über das Einlangen einer Sendung per E-Mail verständigt.
(APA/red)

Elektronischer Zustellservice