Brüderpaar wegen Internet-Kinderpornografie verurteilt

Ein Wiener Brüderpaar wurde heute, Dienstag, im Wiener Straflandesgericht verurteilt, weil sie sich aus dem Internet kinderpornografische Bilder besorgt hat. Der Ältere, ein 36-jähriger Krankenpfleger, hatte im World Wide Web einen User kennen gelernt, der sich als 13-jähriger Bub ausgab und mit dem er via E-Mail über Wochen und Monate hinweg Fotos von missbrauchten Kindern und Jugendlichen austauschte. Erst wenige Tage vor der Verhandlung erfuhr er, dass es sich bei der virtuellen Bekanntschaft in Wahrheit um seinen offenbar ähnlich veranlagten 27-jährigen Bruder handelte.

Der Krankenpfleger machte aus seiner pädophilen Veranlagung kein Geheimnis: "Es ist eine mir selber nicht sehr sympathische, von außen nicht positiv besetzte Neigung, die ich mir nicht ausgesucht habe. Das ist mein Problem, mit dem ich schon lange kämpfe." Das Internet habe es ihm leider leicht gemacht, sich entsprechendes Material zu besorgen, "da ich selber nie ein Kind anfassen würde", wie er vor Richterin Martina Huber betonte.

Behandlung und Abmeldung
Nachdem bei einer Hausdurchsuchung sein Computer mit den Kinderpornos sichergestellt worden war, begab sich der 36-Jährige in therapeutische Behandlung. "Das Internet hat er mittlerweile abgemeldet", erklärte seine Verteidigerin Christine Wolf.

Scherz des Bruders
Der jüngere Bruder, von Beruf EDV-Angestellter, behauptete, er persönlich sei an bildlichen Darstellungen mit Kindern nicht interessiert. Er habe lediglich seinen Bruder "ausgetestet": "Bei Gesprächen mit ihm habe ich leise durchgehört, dass er Interesse hat." Er habe herausfinden wollen, "ob er wirklich derartige Absichten hat" und daher einen "fiktiven Charakter" angenommen: Als Tommy88 trat er im Internet an den Krankenpfleger heran und schickte ihm über ein File-Sharing-Programm laufend Bilder zu.

Sieben Monate unbedingte Haft
Im Gegenzug erhielt er ebenfalls Material, das er auf seiner Festplatte abspeicherte. Die Polizei konnte bei dem EDV-Experten eine beachtliche gelöschte Sammlung rekonstruieren. Außerdem weist der Mann bereits eine einschlägige Vorstrafe auf, so dass ihm die Richterin nicht glaubte, ihm wäre es nur darum gegangen, den Bruder zu "durchleuchten": Der 27-Jährige wurde anklagekonform zu sieben Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Berufung der Staatsanwältin
Der bisher unbescholtene Krankenpfleger erhielt ein Jahr Haft, davon ein Monat unbedingt. Die Beschuldigten erbaten sich Bedenkzeit. Staatsanwältin Daniela Matz war mit den Strafen nicht einverstanden, sie meldete in beiden Fällen Berufung an.