Beatles-Hits bald online: Rechte-Eigentümer in Gesprächen mit Providern

Die Hits der Pop-Ikonen "The Beatles" sollen schon bald legal im Netz zu erwerben sein. Beatles-Vertreter und Rechte-Eigentümer führen derzeit Gespräche mit Online-Music-Providern. Falls es zu einer Einigung kommt, und die Musik der Beatles dann legal im Web zum Download steht, würde das einen Meilenstein des Online-Musik-Business bedeuten. Andere Künstler warten schon seit längerem auf die legale Verfügbarkeit ihrer Songs im Internet, sind aber zwischen den Fronten von Management und Plattenlabels gefangen.

Eine Barriere für Downloads im Internet ist bisher das Fehlen populärer Künstler im Online-Sektor. Falls die Beatles-Songs nun online verfügbar sein werden, würde sich dies Beispielwirkung auch positiv auf die Vorhaben anderer Musiker auswirken. Online-Provider könnten von diesem Trend enorm profitieren und die gesamte Produktpalette von namhaften Interpreten anbieten. Als einzig mögliches Modell bei den britischen Rock-Ikonen wird ein "Beatles-Online-Store" genannt, auf dem die Songs dann exklusiv zum Download bereit stünden. Bekannte Musiker und Künstler wie Madonna warten schon seit längerem auf den legalen Vertrieb im Internet.

Das Beatles Platten-Label EMI sieht das Problem möglicher Online-Songs nicht im eigenen Haus, sondern bei Repräsentanten der Beatles. EMI besitzt die Master-Recordings der Aufnahmen, will aber die Zustimmung der Künstler einholen, bevor die Plattenfirma damit online geht. Falls es demnächst doch zur Veröffentlichung kommt, dann ist das nächste Problem schon jetzt vorprogrammiert: die Interoperabilität zwischen Apple und Microsoft bei Services, digitalen Musikformaten und tragbaren Geräten.

Konflikte in der Welt der digitalen Musik hat Apple schon seit längerem ausgefochten. Apple Corps - jene Firma, die 1968 gegründet wurde, um deren Geschäftsinteressen zu vertreten - hatte Apple-Computers vergangenes Jahr nach der Veröffentlichung des i-Tunes Song-Store erneut verklagt. Im Rahmen eines Disputes über die Verwendung des Apple Namens und Logos bei musikbezogenen Inhalten läuft der Disput bereits seit 1989. (pte/red)