Aufstieg der Suchmaschine Google: Start vor sechs Jahren als Studenten-Erfindung

Google hat sich innerhalb weniger Jahre und allen Internet-Krisen zum Trotz zur weltweit erfolgreichsten Suchmaschine entwickelt. Vor rund sechs Jahren startete Google als Erfindung zweier Studenten und zog schon bald scheinbar mühelos an damaligen Platzhirschen wie Lycos und Yahoo! und schließlich auch an der einstmaligen Nummer eins Altavista vorbei. Längst gilt der Suchmaschinenmarkt wegen seiner Popularität als besonders lukrativ und werbeträchtig. Der Börsengang des von Markbeobachtern auch schon mal als "Wunderkind" titulierten Unternehmens ist eines der wichtigsten Wall-Street-Ereignisse seit Jahren.

Die Technologie hinter der populären Anlaufstation im Netz entwickelten die Unternehmensgründer Larry Page und Sergey Brin im Jahr 1998 noch in ihrer Studienzeit an der Universität Stanford (Kalifornien). Anders als andere Suchmaschinen sortiert Google die Ergebnisliste danach, wie populär die Seiten sind. Ermittelt Google, dass viele Homepages auf die jeweilige Seite verweisen, kommt sie in der Trefferliste ganz nach oben. Befindet sich das Suchwort auf einer Seite mehrmals oder in vom übrigen Text abgesetzter Schriftart, bringt dies ebenfalls eine höhere Rangordnung ein.

Weitere Funktionen
Unterdessen sind zahlreiche weitere Funktionen hinzugekommen. So kann der Nutzer auch nach aktuellen Nachrichten oder nach Bildern in bestimmten Formaten suchen, auf "Schaufenster-Bummel" in Online-Shops gehen oder seine Recherche auf News-Gruppen reduzieren. Für die jüngste Erfindung erntete Google jedoch international heftige Kritik vor allem von Datenschützern.

Gmail
Mit Google Mail ("GMail") bietet das Unternehmen seit einigen Monaten vorerst nur ausgewählten Kunden in den USA einen kostenlosen E-Mail-Dienst mit dem beispiellosen Speicherplatz von 1 Gigabyte Funktion an. Der Service, der auch für Europa geplant ist, soll sich über kontextbezogene Werbung finanzieren. Da die Mail-Bestände der Kunden für die Platzierung der Werbeeinblendungen nach bestimmten Schlüsselbegriffen durchsucht werden müssen, verstößt der Dienst nach Meinung auch deutscher Datenschützer gegen geltendes Recht. (apa)