Anonymität im Internet fällt mit OGH-Urteil:
Provider müssen User-Daten bekannt geben

Ein richtungsweisendes Urteil hat der Oberste Gerichtshof (OGH) getroffen: Internet-Provider müssen bei Rechtsverstößen ihrer Kunden Auskunft über deren Name und Adressen geben, auch wenn die User eine dynamische (wechselnde) IP-Adresse zugewiesen bekommen hatten.

Dieses Urteil hat u. a. für die Verfolgung von Benützern illegaler Musiktauschbörsen im Internet Bedeutung, betonte der Verband der österreichischen Musikwirtschaft IFPI in einer Aussendung.

Die technische Vergabe der IP-Adresse (eine Identifikationsnummer eines Computers im Internet) sei irrelevant, hieß es im OGH. Zuvor hatte es zu der Frage, ob es auch bei dynamisch vergebener IP-Adresse Auskunftspflicht gebe, zwei unterschiedliche Beschlüsse von Gerichten zweiter Instanz in Wien und Graz gegeben. Die Auskunftspflicht bei statischer IP-Adresse war auch zuvor schon unbestritten.

Anonymität im Internet fällt
Bei der vom Provider zu leistenden Auskunft handle es sich um eine Stammdatenauskunft und nicht um eine Telekommunikationsüberwachung oder Rufdatenerfassung, wie die Provider argumentiert hatten. Daher sei das Telekommunikationsgeheimnis nicht betroffen, so der OGH.

"Eine Anonymität im Internet, mit der manche Filesharer offenbar spekuliert haben, gibt es bei Gesetzesverletzungen definitiv nicht", meinte IFPI-Geschäftsführer Franz Medwenitsch in der Aussendung. (apa)