Angebliche Verstöße: Abmahnwelle gegen Website-Betreiber

Nach dem Fall der oberösterreichischen Meteodata gibt es derzeit in Österreich eine zweite Abmahnwelle gegenüber Website-Betreibern wegen angeblicher Verstöße gegen das E-Commerce-Gesetz. Eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei habe im Namen eines "Vereines zur Förderung des lauteren Wettbewerbes im Internet" in versendeten Briefen bisher 300 Betreiber von Websites abgemahnt, hieß es in einer Pressemitteilung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

In dem Anwaltschreiben werde den Betreibern kein konkreter Verstoß vorgeworfen, sondern allgemein der Verstoß gegen die Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes. Weiters liege eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie eine Forderung über 486,76 Euro bei, so die WKÖ.

Die WKÖ rät den Betreibern von Websites grundsätzlich, ihre Seiten auf gesetzeskonforme Gestaltung zu überprüfen. Eine diesbezügliche Anleitung sei auf der WKÖ-Website zu finden. Es sei aber "nicht ratsam", die Wiener Rechtsanwaltskanzlei von Norbert Nowak durch Zahlungen zu unterstützen, so die WKÖ.

Zuletzt hatte der oberösterreichische Wetterdienstleister Meteodata mehrere Hundert Website-Betreiber aufgefordert, wegen der angeblichen Unzulässigkeit von Weblinks Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen und die Nutzungsgebühren für ein Jahr rückwirkend zu bezahlen. Meteodata verlor allerdings im Februar 2003 einen entsprechenden Musterprozess vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Im April musste Metodata daraufhin Konkurs anmelden. (apa/red)