AK: Tipps zum Weihnachtsshopping im Internet

Auch wenn immer mehr Weihnachtsgeschenke via Internet besorgt werden: Skepsis ist angebracht, warnen die Konsumentenschützer der Salzburger Arbeiterkammer (AK). Nur 20 von 63 untersuchten elektronischen Shops seien tauglich. Der Rest scheiterte bereits in der Qualifikation, wie ein Langzeittest ergeben habe. Viele Online-Shops und Versandhäuser seien gesichtslose Datenbanken mit null Einkaufserlebnis.

"Wenn die Konsumenten einfache Regeln befolgen, dann lässt sich das Risiko, hereingelegt zu werden, auf ein Minimum reduzieren, und läuft die Internet-Shoppingtour in der Regel reibungslos", so Salzburgs AK-Präsident Alexander Böhm.

Tipps für den Online-Einkauf
Seine Tipps: Eingekauft werden soll nur bei bekannten Anbietern (etwa amazon.at, bol.de). Falls beim Anbieter keine Adresse oder Telefonnummer aufzutreiben ist, gebe es nur einen Rat: Hände weg von diesem Geschäft. Zahlungen mit Vorauskasse sollten vermieden werden, rät er weiter. Viele gute Shops bieten Zahlungen per Nachnahme an. Beim Kauf mit Kreditkarte sollten nur Seiten bedient werden, die den SSL-Sicherheitsstandard verwenden. Für den Konsumenten ist er durch das Vorhängeschloss in der Menüleiste (Netscape Communicator), das geschlossene Bügelschloss (Internet Explorer) und die http//-Adresse erkennbar.

Bestellvorgang dokumentieren
Weiters sollte der Bestellvorgang dokumentiert werden, indem E-Mail-Bestätigungen ausgedruckt und aufgehoben werden. Außerdem rät Böhm, vor der Bestellung auf Nebenkosten und auch auf den Liefertermin (Weihnachten) zu achten. Schließlich weisen die Konsumentenschützer darauf hin, dass man bei Internet-Einkäufen ohne Angaben von Gründen innerhalb von sieben Werktagen ab Zustellung der Ware vom Vertrag zurücktreten kann. Dieses Rücktrittsrecht gelte aber nicht bei den immer beliebter werdenden Internet-Versteigerungen.